Kirchenaustritt
Die Kirchenaustrittserklärung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Neue Termine werden jeweils am Montagmorgen freigeschaltet. Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.
Ihre persönliche Vorsprache ist für den Kirchenaustritt unerlässlich. Ein Kirchenaustritt über einen Online-Dienstleister ist unwirksam! Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden. Zum Nachweis Ihrer Identität legen Sie bitte Ihren Reisepass oder Personalausweis vor. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren können den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.
Der Kirchenaustritt kann nicht mittels einer einfachen Vollmacht erklärt werden. Er ist gebührenpflichtig und kostet für eine Person 35 Euro.