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Planungsgrundlagen


Bebauungspläne

Wie Sie bauen können, hängt davon ab, wo Sie bauen. Liegt Ihr Vorhaben im Bereich eines Bebauungsplanes gelten die Festsetzungen dieser Satzung. Der Bebauungsplan regelt die Art und das Maß der baulichen Nutzung. Ob ein Bebauungsplan vorliegt und welche relevanten Festsetzungen dieser für das Bauvorhaben festlegt, erfahren Sie im Bauordnungsamt und im Stadtplanungsamt.

Einsicht in rechtskräftige Bebauungspläne können Sie hier nehmen: www.ingolstadt.de/Bebauungspläne

Lagepläne

Dieser für den Bauantrag unentbehrliche Katasterauszug kann beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Vermessungsamt) bezogen werden.

Weitere Informationen zu Produkte und Kosten finden Sie >> hier.

Kontakt

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt
Rechbergstraße 8, 85049 Ingolstadt
Telefon 0841 93590

bzw.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt
Residenzplatz 4, 85072 Eichstätt
Telefon 08421 97280

Grundwasser / Wasserversorgung / Abwasser

Zum Schutz Ihres Bauwerkes gegen eindringendes unterirdisches Wasser ist die Kenntnis der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse unverzichtbar. Wichtige Informationen zu den Ingolstädter Grundwasserverhältnissen erhalten Sie bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben. Dort erfahren Sie auch mehr über die Themen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung.

Denkmalschutz & Bodendenkmäler

In Ingolstadt existieren über 500 Baudenkmäler. Ob Ihr Objekt unter Denkmalschutz steht und wie damit zu verfahren ist, können Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Stadtplanungsamt erfahren.

Wenn bei der Bebauung eines Grundstückes im Stadtgebiet archäologische Belange (Bodendenkmäler) berührt werden, so ist im Rahmen des Bauantrages nach Art. 7 DSchG bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine denkmalpflegerische Erlaubnis zu beantragen. Sollte diese nicht vorliegen, droht ein Baustopp.

Allgemeine Informationen erhalten Sie im Kapitel >> Stadtsanierung und Denkmalschutz.

Formularcenter Bauen

Die persönliche Abgabe der Bauantragsunterlagen ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Gerne können Sie uns jedoch weiterhin Ihre Antragsunterlagen per Post übermitteln, oder diese direkt in den Briefkasten am Technischen Rathaus in der Spitalstraße 3 einwerfen.

Formulare gemäß Bauvorlagenverordnung


Anlage  1

Antrag auf Baugenehmigung / Abgrabungsgenehmigung

Erläuterungen

Anlage  1a Kriterienkatalog
Anlage  2 Baubeschreibung
Anlage  4

Beseitigungsanzeige

Erläuterungen

Anlage  5

Abstandsflächenübernahme

Erläuterungen

Anlage  6

Verantwortlicher für die Bauausführung

Erläuterungen

Anlage  7

Baubeginnsanzeige

Erläuterungen

Anlage  8 Nutzungsaufnahme
Anlage  9 Standsicherheit I
Anlage 10 Standsicherheit II
Anlage 11 Brandschutz I
Anlage 12 Brandschutz II
Anlage 13 Brandschutz III
Anlage 14 Bescheinigung Grundfläche und Höhenlage
Anlage 15 Bescheinigung Baugrund
Anlage 16 Bescheinigung sicherheitstechnische Anlagen
Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Weitere Formulare zum Thema Bauen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

Bautätigkeitsstatistik (Erhebungsbogen für Baugenehmigungen und Erläuterungen für die Baugenehmigungs- oder die Abgangserhebung)

Formulare der Stadt Ingolstadt


Wichtige Satzungen & Verordnungen für Bauherrn

Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat umfangreiche Satzungen und Verordnungen beschlossen, die auch bei Bauvorhaben beachtet werden müssen.

Darunter fallen insbesondere:

Alle Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auch auf den Seiten des Rechtsamts.

Infothek für Bauherrn von Einzelbauvorhaben

Hier erhalten Sie allgemeine Hinweise zur Verwirklichung eines Einzelbauvorhabens. Neben rechtlichen Grundlagen werden die einzelnen Antragsverfahren kurz erläutert.

  • Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Kernaufgabe des Bauordnungsamtes der Stadt Ingolstadt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungspflichtige Vorhaben handelt.
  • Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzellfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich sein.
  • Um im Vorfeld eines beabsichtigten Bauvorhabens dessen grundsätzliche Zulässigkeit abzuklären, wurde im Bauamt der „Bürgerservice BAUEN“ eingerichtet, wo sich Planer und Bauherren beraten lassen können.