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Behördenwegweiser

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Parkausweis für Soziale Dienste

Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst hauptberuflich tätig sind und hierbei eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen fortlaufend betreuen, können einen Parkausweis vom verbotenen Parken und Halten beantragen (z.B. Ambulanter Pflegedienst, Hebammen, Entbindungshelfer). Der Parkausweis (Ausnahmegenehmigung) darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die Benutzung eines Fahrzeuges und eine Parkmöglichkeit in angemessener Entfernung wegen der fortlaufenden Durchführung der Betreuungsaufgaben zwingend erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Die Parkausweis gilt grundsätzlich für ein Jahr.

Erforderliche Unterlagen

⮕ bei Erstantrag und Wiedererteilung

  • Ambulante Pflegedienste:
    • Vollständig ausgefüllter Antrag mit ausführlicher Beschreibung, welche Pflegetätigkeiten erbracht werden
    • Nachweis über die Hilfs- oder Pflegetätigkeit (z.B. Versorgungsvertrag mit Krankenkassen, Pflegekasse)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein (Vorder- und Rückseite)
    • Bei Einsatz von Privatfahrzeugen: Bestätigung vom Beschäftigten über dienstliche Nutzung
    • Fahrtenbücher
  • Hebammen:
    • Vollständig ausgefüllter Antrag mit ausführlicher Beschreibung
    • Hebammenurkunde
    • Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein (Vorder- und Rückseite)
    • Fahrtenbücher

⮕ bei Änderung (z. B. Kennzeichenwechsel)

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein des neuen Fahrzeuges (Vorder- und Rückseite)
  • Die zu ändernde Parkausweiskarte im Original

Wichtige Hinweise

  • Für reine Lade- und Liefertätigkeiten werden keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt.
  • Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw‘s/Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung.

Online-Verfahren

Hier können Sie den Parkausweis für Soziale Dienste online beantragen.

                                                                                    >> zum Online-Antrag

Ausgabestelle, Gültigkeit und Gebühren

Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation
12 Monate/1 Jahr:             60 EUR
Kennzeichenänderung:     15 EUR

Rechtsgrundlagen