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Behördenwegweiser

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Parkausweis für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe, die zur Leistungserbringung beim Kunden zwingend auf ein Kraftfahrzeug unmittelbar am Einsatzort angewiesen sind, können einen Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen.

Als Handwerkerfahrzeuge können grundsätzlich nur Fahrzeuge anerkannt werden, deren Einrichtung und Ausstattung zur Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten beim Kunden vor Ort geeignet und auch dazu typischerweise bestimmt sind.

Der Parkausweis kann für einen Zeitraum von einem Jahr oder zwei Jahren beantragt werden. Bis zu drei Fahrzeuge können auf einen Parkausweis aufgenommen werden. Der Ausweis gilt immer nur für das Fahrzeug, in welchem dieser beim Parken ausgelegt wird.

Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung für einen kürzeren Zeitraum benötigen besteht die Möglichkeit, eine kurzfristige Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar.
  • Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug und Materialien ist unbedingt erforderlich.
  • Es müssen vor Ort beim Kunden Reparatur- oder Montagearbeiten durchgeführt werden. Zu diesem Zweck müssen spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge eingesetzt oder schweres/umfangreiches Material transportiert werden. Dies trifft regelmäßig nur auf Werkstattwagen.

Erforderliche Unterlagen

⮕ bei Erstantrag und Wiedererteilung

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Aktuelle Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte bzw. Eintrag in die Handwerksrolle
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/Kfz-Schein (Vorder- und Rückseite)

⮕ bei Änderung (z.B. Kennzeichenwechsel)

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeuges (Vorder- und Rückseite)
  • Die zu ändernde Parkausweiskarte im Original

Arbeitsstättennachweis zum Download

Bei Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung ist ein ausgefüllter Arbeitsstättennachweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Dieser kann heruntergeladen und anschließend für Ihren eigenen Bedarf dupliziert werden.

Wichtige Hinweise

  • für reine Lade- und Liefertätigkeiten werden keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt
  • Sportwagen, Oldtimer, Cabrios und Pkw‘s/Kombilimousinen, die typischerweise dem Personentransport dienen (insbesondere Oberklassefahrzeuge) erhalten grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung.
  • Nur in sehr engen Grenzen können im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden. Hierzu wären Fotos vom Fahrzeug sowie den darin mitgeführten Gegenständen für eine sachgerechte Beurteilung hilfreich.

Online-Verfahren

Hier können Sie den Parkausweis für Handwerksbetriebe online beantragen:

>> zum Online-Antrag

Kurzfristige Ausnahmegenehmigung vom verbotenen Parken/Halten können Sie hier beantragen:

>> zum Online-Antrag für Organisationen/Firmen

>> zum Online-Antrag für Privatpersonen

Ausgabestelle, Gültigkeit und Gebühren

Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation

12 Monate/1 Jahr:          150 EUR
24 Monate/2 Jahre:        260 EUR
Kennzeichenänderung:  15 EUR

Rechtsgrundlagen