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Behördenwegweiser

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Parkausweis für Handelsvertreter

Selbständige Gewerbetreibende, die zur Präsentation und Vorstellung bei der Kundschaft schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung als Handelsvertreter zum Parken beantragen.

Der Parkausweis kann für einen Zeitraum von einem Jahr beantragt werden.
Für reine Lade- und Liefertätigkeiten wird keine Ausnahmegenehmigung ausgestellt.

Voraussetzungen

Sie haben schwere und/oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke, welche Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.

Erforderliche Unterlagen

⮕ bei Erstantrag und Wiedererteilung

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Nachweis über die Tätigkeit als Handelsvertreter*in
  • Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung/Kfz-Schein (Vorder- und Rückseite)
  • Fotos des Fahrzeuges mit Musterstücken, Musterkoffern etc. (zur sachgerechten Beurteilung hilfreich)

⮕ bei Änderung (z.B. Kennzeichenwechsel)

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Zulassungsbescheinigung des neuen Fahrzeuges (Vorder- und Rückseite)
  • Die zu ändernde Parkausweiskarte im Original

Arbeitsstättennachweis zum Download

Bei Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung ist ein ausgefüllter Arbeitsstättennachweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen. Dieser kann heruntergeladen und anschließend für Ihren eigenen Bedarf dupliziert werden.

Online-Verfahren

Hier können Sie den Parkausweis für den Bereich Handelsvertreter online beantragen.

>> zum Online-Antrag

Ausgabestelle, Gültigkeit und Gebühren

Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation

12 Monate/1 Jahr:         150 EUR
Kennzeichenänderung:   15 EUR

Rechtsgrundlagen