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Behördenwegweiser

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Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Kurzbeschreibung

Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.

Beschreibung

Hilfen zur Erziehung ist der Oberbegriff für verschiedene Hilfeformen für den Fall, dass Personensorgeberechtigte bei der Erziehung des Kindes Unterstützung benötigen oder in Anspruch nehmen.

Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten und notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Erziehungsberatung

Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern.

Ergänzend hierzu können sich Eltern auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - Elternberatung und junge Menschen auf der Internetseite der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Jugendberatung Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

Soziale Gruppenarbeit

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Erziehung in einer Tagesgruppe

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

Vollzeitpflege

Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen.

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Sonstige Hilfen

Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, oder dies droht.

Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

Allgemeiner Sozialdienst (ASD)

Allgemeiner Sozialdienst

Manchmal brauchen Kinder, Jugendliche, Alleinstehende und Familien Hilfe und Unterstützung durch Fachleute, insbesondere in Krisen, Konflikten und Notsituationen.

Wenn Sie Eltern oder Alleinerziehende sind und Fragen haben zu: 

  • Erziehung und Entwicklung Ihrer Kinder
  • Konflikten innerhalb und außerhalb der Familie 
  • Verhaltensauffälligkeiten Ihrer Kinder
  • Partnerschaftskrisen, Trennung und Scheidung
  • körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • schulischen Schwierigkeiten

dann kommen Sie zu uns.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können sich an uns wenden bei:

  • Problemen mit Eltern, Geschwistern, Freunden
  • Problemen in Kindertagesstätte, Schule, Ausbildung
  • Problemen mit sich selbst

Wir gehen in persönlichen Gesprächen auf Ihre Fragen, Sorgen, Erwartungen und Befürchtungen ein. Wir helfen, Zusammenhänge und Hintergründe zu verstehen. Wir klären gemeinsam, was zu tun ist und welche Hilfe und Unterstützung wir anbieten können.

Unser Angebot

  • Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung
  • Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Vermittlung geeigneter und qualifizierter Jugendhilfen
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
  • Persönliche Beratung und Unterstützung bei Gewalt in Partnerschaft und Familie
  • Mitteilungen über Gefährdungen von Kindern werden von uns auf Wunsch anonym behandelt. Jeder Mitteilung wird nachgegangen.

Kontakt

Tel.: 0841 305-45401
Fax: 0841 305-45719
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Raum: 306, Geschäftszimmer
Website besuchen

Öffnungszeiten Jourdienst Allgemeiner Sozialdienst

Vorsprachen nach individueller Terminvereinbarung (per Telefon oder E-Mail)

Tag Uhrzeit
Mo. bis Mi. 08:00 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Do.

08:00 - 12:30 Uhr

13:30 - 17:30 Uhr

Fr. 08:00 - 12:30 Uhr

Telefon: 0841 305-45717


Voraussetzungen

Auf Hilfen zur Erziehung haben Sie als Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch, wenn

  • ohne diese Hilfe eine dem Wohl Ihres Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und
  • die Hilfe für die Entwicklung Ihres Kindes geeignet und notwendig ist.

Verfahrensablauf

Hilfen zur Erziehung gewährt das Jugendamt auf Antrag der Personensorgeberechtigen, sofern die Hilfen geeignet und notwendig sind. 

  • Als Personensorgeberechtigter müssen Sie einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt stellen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind benötigen. Junge Volljährige stellen ihren Antrag selbstständig.
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres örtlichen Jugendamtes werden mit Ihnen gemeinsam überlegen, welche Hilfestellungen für Ihre Familie geeignet sind.
  • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Unterstützung brauchen, erstellt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Jugendamtes gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan. Dieser Plan regelt das gemeinsame Vorgehen und wird abhängig von der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig angepasst und fortgeschrieben.
  • Die Hilfeleistungen werden von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe erbracht. Dies können beispielsweise Kommunen, Verbände oder Vereine sein.

Erziehungsberatung können Sie auch ohne Vermittlung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Wirtschaftliche Jugendhilfe - Upload
    Sie können Unterlagen zur Fallbearbeitung der wirtschaftliche Jugendhilfe im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt online übermitteln.

Fristen

keine

Kosten

Die Kosten der Hilfe zur Erziehung trägt immer das Jugendamt.

In einigen Fällen (z. B. Heimerziehung) können nachgelagert auch Betroffene an den Kosten beteiligt werden. Ob und in welcher Höhe Eltern an den Kosten beteiligt werden, wird vom Jugendamt geprüft. Bei der Prüfung wird die Leistungsfähigkeit der Kostenbeitragspflichtigen berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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