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Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige

Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.

Hinweis:

Die Stadt Ingolstadt hat Ihre Rechte und Pflichten aus dem Fundtierrecht an das Tierheim Ingolstadt abgetreten. Insbesondere gilt dies für Fundanzeigen – diese müssen beim Tierheim Ingolstadt erstattet werden.

Bei Fundtieren wenden Sie sich bitte an das Tierheim Ingolstadt (Alfred-Brehm-Straße 12, 85053 Ingolstadt).

Beschreibung

Online-Verfahren

Rechtsgrundlagen