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Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen
Die Stadtverwaltung hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dessen Funktion und seine Aufgaben bestimmen sich nach Art. 37 bis 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergänzt durch die Regelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Über seine Beratungs-, Unterstützungs- und Kontrollfunktion trägt der Datenschutzbeauftragte dazu bei, dass die Dienststellen sich datenschutzkonform verhalten. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, für die bei der Stadtverwaltung Beschäftigten und für die Aufsichtsbehörde, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, im Zusammenhang mit datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsvorgängen bei der Stadtverwaltung Ingolstadt.
Über seine Beratungs-, Unterstützungs- und Kontrollfunktion trägt der Datenschutzbeauftragte dazu bei, dass die Dienststellen sich datenschutzkonform verhalten. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, für die bei der Stadtverwaltung Beschäftigten und für die Aufsichtsbehörde, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, im Zusammenhang mit datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsvorgängen bei der Stadtverwaltung Ingolstadt.