Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Beschreibung
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Es werden folgende Änderungen durchgeführt:
- Personalausweis: Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
- Reisepass: Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert. Es wird ein Wohnortaufkleber angebracht.
- eID-Karte: Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.
Voraussetzungen
Die Adresse auf Ihrem Ausweisdokument ist nicht mehr zutreffend.
Persönliche Vorsprache
- Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet (weiterführende Informationen finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Wohnsitz; Anmeldung").
- Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Elektronische Änderung
- Sie können die Änderungen nur dann über den Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" veranlassen, wenn die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/einer Vertreterin im Zuge einer persönlichen Vorsprache vornehmen lassen. Der Vertreter/die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
Elektronische Änderung
Eine elektronische Änderung kann über den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgen, wenn die für Ihren Wohnort zuständige Behörde sich an diesen Online-Dienst angeschlossen hat. Soweit die für Sie zuständige Behörde angeschlossen ist und Sie Ihren neuen Wohnort als Ort ausgewählt haben, wird der Link unter "Online-Verfahren" angezeigt.
- Für die Nutzung der elektronischen Anmeldung identifizieren Sie sich zunächst im Online-Dienst über ein BayernID- oder BundID-Konto mittels Personalausweis oder als (nichtdeutscher) EU-Bürger mittels eID-Karte.
- Anschließend werden Ihnen die über Sie bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die unter derselben Anschrift gemeldet sind, werden ebenfalls angezeigt. Sie können auswählen, ob diese ebenfalls mitumziehen und entsprechend mitanzumelden sind.
- Im nächsten Schritt ergänzen Sie die Daten um die neue Anschrift, das Ein- und Auszugsdatum sowie die Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) Ihrer neuen Wohnung und laden die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Sie haben nun noch die Möglichkeit, Ihre eingetragenen Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen (siehe „Verwandte Themen“). Schließlich prüfen Sie nochmals Ihre Angaben und versenden den elektronischen Meldeschein an die neue Meldebehörde.
- Bei einer geringen Anzahl von Fällen wird zur Stichprobe ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, melden Sie sich erneut im Online-Dienst an und geben Sie den Bestätigungscode ein, um die Anmeldung abzuschließen.
- In der Regel steht einige Tage später im Online-Dienst eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung mit elektronischem und visuellen Siegel (ähnlich QR-Code) zum Herunterladen für Sie bereit.
- Nach Abschluss der elektronischen Anmeldung müssen Sie noch Ihren Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass oder Ihre eID-Karte um die neue Anschrift bzw. den neuen Wohnort aktualisieren. Dies gilt ebenso für die Personalausweise und (falls vorhanden) Reisepässe oder eID-Karten der im Zuge der elektronischen Anmeldung mitangemeldeten Familienangehörigen.
- Hierfür müssen Sie sich erneut mit Ihrem Personalausweis oder eID-Karte identifizieren, damit im Anschluss der Online-Dienst die neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte speichert. Dies ist mit Hilfe der auf der Vorderseite des Personalausweises und der eID-Karte rechts neben dem Gültigkeitsdatum aufgebrachten sechsstelligen Card-Access-Number (CAN) möglich.
- Zusätzlich erhalten Sie und die ggf. mitangemeldeten Familienangehörigen jeweils einen Adressaufkleber/Wohnortaufkleber per Post, der entsprechend der mitübersandten Anleitung auf dem Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass aufzubringen ist.
- Sollte bei der elektronischen Anmeldung oder der anschließenden Aktualisierung der Ausweisdokumente das Verfahren aus technischen Gründen abgebrochen werden oder die Meldebehörde die elektronische Anmeldung im Laufe der Überprüfung abbrechen, erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung. Bitte sprechen Sie dann persönlich bei Ihrer neuen Gemeinde zum Abschluss der Anmeldung und zur Aktualisierung Ihrer Dokumente (Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte) vor.
Hinweis: Die elektronische Anmeldung ist derzeit bei deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich; die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch in Planung.
Hinweise
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Fristen
Die Änderung sollte schnellst möglich beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- ggf. Vertretungsvollmacht
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Bürgeramt - Terminvereinbarung
Über dieses Online-Verfahren können Sie einen Termin im Bürgeramt vereinbaren. - Elektronische Wohnsitzanmeldung
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Online-Ausweisen mit dem Personalausweis
- Daten im Chip des Personalausweises
- Daten auf dem Personalausweis
- Reisepässe und Personalausweise im Ausland
- Neues Zuhause? Jetzt online anmelden ! (wohnsitzanmeldung.de)
- Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern - Personalausweis
- Hier ist der Online-Dienst bereits verfügbar – Ihre Gemeinden in Bayern