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Behördenwegweiser

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Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

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