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Behördenwegweiser

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Führungszeugnis; Beantragung eines Europäischen Führungszeugnisses

Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen. 

Beschreibung

Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.

Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.

Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.

Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauskunft

Führungszeugnisse / Gewerbezentral­registerauskunft

Antrag

Der Antrag auf Erteilung eines (erweiterten) Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss beim Bürgeramt schriftlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeungis" verlangt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann auch online gestellt werden: Führungszeugnisantrag 

Führungszeugnis für Behörden

Wird das Führungszeungnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist die genaue Anschrift der Behörde, sowie der genaue Verwendungszweck anzugeben, wie z. B. Erteilung eines Führerscheins, Gewerbeanmeldung, Gaststättenanmeldung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jeder Einwohner, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in Ingolstadt mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. 

Auskunft

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt circa zwei bis drei Wochen.

Gebühr

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13 Euro.

Zum Formulardownload

Tel.: 0841 305-1500
Fax: 0841 305-1558
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Antragstellung: Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • bei elektronischer Antragstellung: Personalausweis, eID-Karte mit Inlandsadresse bzw. elektronischer Aufenthaltstitel mit jeweils freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • bei schriftlicher Antragstellung: Amtlich oder öffentlich beglaubigte Unterschrift

Kosten

13,00 EUR

Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.

Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Online Verfahren

Führungszeugnis online (zentrales Online-Portal)

Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie

  • einen neuen Personalausweis, eine eID-Karte mit Inlandsadresse oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes bzw. ein NFC-fähiges Smartphone,
  • die AusweisApp und
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Bearbeitungsdauer

Das Europäische Führungszeugnis soll spätestens 20 Werktage nach der Übermittlung des Ersuchens der Registerbehörde an den Herkunftsmitgliedstaat erteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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