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Behördenwegweiser

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Impfschutz auf Reisen; Beratung

Die Gesundheitsämter beraten über die bei Auslandsreisen empfehlenswerten Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

Beschreibung

In vielen beliebten Urlaubsländern, vor allem der warmen Klimazonen, sind Infektionskrankheiten verbreitet. Für Reisende, die ungeschützt dort Urlaub machen, besteht ein Ansteckungsrisiko. Vielen dieser übertragbaren Krankheiten kann der Reisende durch rechtzeitige Schutzimpfungen vorbeugen. In manchen Ländern sind auch bestimmte Impfungen verpflichtend vorgeschrieben (z. B. gegen Gelbfieber). Die Impfungen werden von den niedergelassenen Ärzten und den Tropeninstituten der Universitäten durchgeführt.

Infektionsschutz und Reisemedizin

Infektionsschutz und Reisemedizin

Tourismus in die entlegensten Regionen der Welt, die Anforderungen eines globalen Arbeitsmarktes und die Zuwanderung von Menschen aus tropischen und medizinisch unterversorgten Regionen führen zu besonderen gesundheitlichen Risiken. In fernen Ländern bestehen völlig andere Infektionsrisiken als in Deutschland und es verändern sich oftmals die epidemiologischen Bedingungen sehr rasch. Lange Flugreisen, veränderte klimatische und hygienische Bedingungen, fremde Ernährungsangebote, exotische Pflanzen- und Tierwelt, intensive Sonneneinstrahlung etc. bergen Gesundheitsgefahren in sich.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

>> www.fit-for-travel.de

>> Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin

>> Centrum für Reisemedizin

>> Auswärtiges Amt - Reise und Gesundheit

Voraussetzungen

Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung, geeigneter Gesundheitszustand des Impflings.

Fristen

Abhängig von der jeweiligen Impfung.

Erforderliche Unterlagen

Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)

Kosten

Die Kosten für Reiseimpfungen werden im Allgemeinen von den Krankenkassen nicht getragen.

Rechtsgrundlagen

Bei Gelbfieberimpfung: Internationale Gesundheitsvorschriften; im übrigen ggf. Recht des Einreiselandes

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