Seiteninhalt
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 14.05.2024
Stand: 14.05.2024
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Frequenzzuteilung