Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung
Beschreibung
Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen.
Die Alarmierungsplanung ist die Zuordnung von Einsatzmitteln und Maßnahmen zu
- Einsatzstichwörtern
- Objekten/Gebieten
- Zeiträumen
Die Alarmierung ist flächendeckend zu planen. Über die flächendeckende Planung hinaus sind objekt- und ereignisbezogene Alarmierungsplanungen - soweit erforderlich - anzulegen (z. B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb, Eisenbahnunfall). Es ist anzustreben, die Alarmierungsplanung auf Fahrzeuge und kleinere Organisationseinheiten (Schleifen) bezogen anzulegen, um eine möglichst bedarfsgerechte Alarmierung zu erreichen. Unabhängig von der Alarmierung gemäß der Alarmierungsplanung sind Nachalarmierungen jederzeit möglich.
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden, für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Sie werden dabei von den Leitern der Integrierten Leitstellen (ILS), den Kreis- und Stadtbrandräten, den Leitern der Berufsfeuerwehren, den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes, den Mitwirkenden im Katastrophenschutz, den THW-Ortsbeauftragten, allen staatlichen und kommunalen Stellen sowie von den Betreibern von Anlagen und Einrichtungen gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) unterstützt.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Geoportal - Katastrophenschutz-Leuchttürme
Anlaufstelle im Notfall: Hier finden Sie alle Katastrphenschutz-Leuchttürme im Stadtgebiet - Geoportal - Feuerwehren
Hier finden Sie Informationen zu den Feuerwehren.
Rechtsgrundlagen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Notfallvorsorge
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 18.10.2025
