Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Beschreibung
Voraussetzungen
Für die Verstorbenen gibt es einen Anspruch auf Beisetzung auf dem kommunalen Friedhof ihrer Gemeinde. Gleiches gilt auch für die im Gemeindegebiet Verstorbenen oder tot Aufgefundenen, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist. Darüber hinaus liegt die Beisetzung von Ortsfremden im Ermessen der Gemeinde, die dies gegebenenfalls in der Satzung regeln kann. Vor der Beisetzung müssen die Bestattungspflichtigen ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwerben.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung - BestV)
- Bestattungsgesetz (BestG)
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Stadtrecht von A-Z der Stadt Ingolstadt
Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt werden vom Stadtrat beschlossen. Daneben können Satzungen auch von den Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) der Stadt Ingolstadt und von Zweckverbänden erlassen werden. Die Stadt Ingolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift. Die Sammlung des Stadtrechts sowie diese Veröffentlichung im Internet werden vom Rechtsamt der Stadt Ingolstadt betreut und laufend aktualisiert.
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
- Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
- Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
- Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
- Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
- Bestattung; Anmeldung
Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.05.2025
