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Tiefbau; Beauftragung durch Dritte
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Beschreibung
Das Tiefbauamt ist u.a. für die Absicherung von Unfallstellen und die Beseitigung von Unfallschäden (Schilder-, Schutzplanken-, Geländereparaturen) und Ölspuren verantwortlich.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Anlegung einer Gehwegüberfahrt an der im genehmigten Bauplan vorgesehenen Stelle
Über dieses Online-Verfahren können Sie die Anlegung einer Gehwegüberfahrt an der im genehmigten Bauplan vorgesehenen Stellen beantragen. - Beseitigung einer nicht mehr benötigten Gehwegüberfahrt
Über dieses Online-Verfahren können Sie die Beseitigung einer nicht mehr benötigten Gehwegüberfahrt beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.02.2025
Stand: 03.02.2025