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Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Beschreibung
Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.
Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2024
Stand: 08.04.2024