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Parken

Öffentliche Parkhäuser, -plätze und Tiefgaragen

Parken im öffentlichen Straßenraum - Bewohnerparken

In der Altstadt sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber entweder als kostenpflichtige Kurzparkplätze ausgewiesen oder für Bewohner reserviert. Informationen zu den Parkgebühren der Kurzparkplätze erhalten Sie hier.



Kontakt

Tel.: 0841 305-2333 /-2334
Fax: 0841 305-2339
E-Mail-Adresse oder
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Raum: 328

Derzeit freie Parkplätze

404 Congressgarage | Tiefgarage
733 Festplatz | Offene Fläche
201 Hallenbad | Offene Fläche
096 Hauptbahnhof Ost | Parkhaus
248 Hauptbahnhof West | Parkhaus
121 Münster | Tiefgarage
085 Nordbahnhof | Parkhaus
176 Reduit Tilly | Tiefgarage
144 Schloss | Tiefgarage
196 Theater-Ost | Tiefgarage
053 Theater-West | Tiefgarage

zur allgemeinen Übersicht

Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD)

„Wir überwachen, um den Verkehrsteilnehmern Parkmöglichkeiten anzubieten“, kann man eine wichtige Aufgabe des Verkehrsüberwachungsdienstes bezeichnen. Ohne die Überwachung durch den VÜD würde es in der Innenstadt kaum freie Parkflächen geben. Nur durch permanente Präsenz und Kontrolle gelingt es, Dauerparker aus dem Altstadtbereich zu verbannen. Um Erledigungen oder Arztbesuche zu tätigen, stehen in der Innenstadt genügend Kurzparkplätze zur Verfügung. Zudem sind Parkplätze für Bewohner, Behinderte und – was wenig bekannt ist – für Motorradfahrer ausgewiesen. Ein wachsames Auge hat der VÜD auch auf den Lieferverkehr. Auf die Einhaltung der Zeiten für Ladetätigkeiten wird besonders geachtet, um etwa die Fußgängerzone zu den stark frequentierten Geschäftszeiten ausschließlich Fußgängern zur Verfügung zu stellen bzw. einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten.

Parkgebühren

Die Kurzparkzonen im Innenstadt- und im angrenzenden Außenbereich sind gebührenpflichtig. Die Parkgebühr ist im Voraus an den dort aufgestellten Parkscheinautomaten zu entrichten.
In der Innenstadt (Zone 1) darf bis zu einer Höchstdauer von einer Stunde bzw. zwei Stunden geparkt werden. An Gebühren sind je angefangene halbe Stunde 75 Cent zu entrichten.
Im Außenbereich (Zone 2) kann bis zu einer Höchstdauer von fünf Stunden geparkt werden. Die Gebühren hierfür betragen je angefangene halbe Stunde 35 Cent.
Ein Nachlösen nach Erreichen der Maximalparkdauer ist nicht zulässig.
An den Parkscheinautomaten kann die Parkgebühr mit Münzen entrichtet werden.

>> “Semmeltaste“ - kostenloses Kurzzeitparken in der Innenstadt

Fußgängerzone

Die Fußgängerzone ist grundsätzlich Fußgängern vorbehalten. Das Befahren der Fußgängerzone ist täglich nur zwischen 20:00 Uhr und 10:30 Uhr und nur zur Belieferung erlaubt. Für Ladetätigkeiten und Reparaturarbeiten außerhalb dieser Zeiten kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Amt für Verkehrsmanagement beantragt werden.

Auch für Radfahrer ist ein Großteil der Fußgängerzone ab 10:30 Uhr gesperrt, das heißt in diesen Bereichen muss das Fahrrad geschoben werden.

Kontakt

Öffnungszeiten

Vorsprachen nach individueller Terminvereinbarung auf digitalem Weg (Telefon, E-Mail oder online)

Tag Uhrzeit
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 15:00 - 16:30 Uhr