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Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten

Waffen im Sinne des Gesetzes sind insbesondere Schusswaffen, aber auch Hieb- und Stoßwaffen. Bestimmte andere Geräte sind den Waffen gleichgestellt. Von besonderer Bedeutung für die behördliche Praxis ist der Umgang mit Schusswaffen. Für den Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich.

Allerdings gibt es hier Ausnahmen: Bestimmte Schusswaffen können ohne Erlaubnis erworben werden (sogenannte Freie Waffen). Welche Schusswaffen dies sind, kann beim Ordnungsamt oder den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen erfragt werden. Auch die entsprechenden Waffengeschäfte geben hier Auskunft.

Für weitere Informationen und Formulare wählen Sie bitte unter den folgenden Themen:

 

Diese Informationen können nur einen Überblick über die wichtigsten Themen des Waffen- und Sprengstoffrechts geben. Informieren Sie sich bitte deshalb im Einzelfall auch bei der für Sie zuständigen Verwaltungsbehörde.