Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit von Amts- und Landgericht Ingolstadt
Aktuelle Amtszeit: 01.01.2019 bis 31.12.2023 – nächste Schöffenwahl Frühjahr 2023
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die bei den Verhandlungen der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken.
(Schöffengericht beim Amtsgericht und Große Strafkammer beim Landgericht)
Bis 03.03.2023 konnten Sie sich bewerben, um auf die Vorschlagsliste für die dieses Jahr stattfindende Schöffenwahl aufgenommen zu werden.
Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen um dieses besondere Ehrenamt!
Das zeigt das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an dieser verantwortungsvollen Aufgabe.
Die Vorschlagsliste für die diesjährige Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wurde am 28.03.2023 im Stadtrat beschlossen.
Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wurde vom Jugendhilfeausschuss am 26.04.2023 beschlossen. Der nächste Schritt ist nun die öffentliche Auslegung dieser Vorschlagslisten.
Gegen die Vorschlaglisten kann während der Auslegungszeit und bis spätestens Freitag, 12. Mai 2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Ludwigstr. 9 mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.
Die Vorschlagsliste für die Strafgerichtsbarkeit kann in der Zeit von
Freitag, 28. April 2023 bis einschließlich Freitag, 05. Mai 2023 im Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Ludwigstr. 9 eingesehen werden (§ 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).
Bitte bedenken Sie, dass am Montag, den 01. Mai 2023 (Tag der Arbeit, gesetzlicher Feiertag) keine Einsichtnahme möglich ist
Einsichtszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr |
Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
können während des oben genannten Zeitraums im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt, Adolf-Kolping-Straße 10, (Soziales Rathaus) 3.Stock, Zimmer 324, eingesehen werden.
Ein Einspruch gegen die Jugendschöffenliste ist dort möglich.
Einsichtszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
Donnerstag: |
08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und |
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier:
Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter: www.schoeffenwahl.de
Bayerisches Staatsministeriums der Justiz: Das Schöffenamt in Bayern
Kontakt
85049 Ingolstadt