Hunde, Kampfhunde und andere gefährliche Tiere
Generell gilt im Stadtgebiet Ingolstadt eine Anleinpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern. Diese gilt u.a. in allen öffentlichen Anlagen, auf Kinderspielplätzen und deren unmittelbarem Umfeld und im Bereich der Innenstadt. Details hierzu in der Verordnung der Stadt Ingolstadt über die Beschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden
Kampfhunde der Kategorie I und andere gefährliche Tiere (giftige Schlangen und Skorpione, Raubtiere usw.) dürfen nur mit Erlaubnis der Stadt gehalten werden. Das gleiche gilt für Kampfhunde der Kategorie II, für die kein Negativzeugnis ausgestellt wurde. Die wichtigste Voraussetzung für die Erlaubnis ist ein „berechtigtes Interesse“ an der Haltung eines gefährlichen Tiers, reines Liebhaberinteresse genügt nicht.
Als Kampfhunde gelten in Bayern rechtlich folgende Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (vom 10.07.1992) abschließend aufgeführt sind.
Hundehaltern können Auflagen wie Leinen-/Maulkorbzwang gemacht werden, um zukünftig Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer zu verhüten.
Damit Sie die Schönheiten der Natur genießen und sich erholen können – aber nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen, hat das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz den folgenden Ratgeber zusammengestellt: Freizeit und Natur: Rechtliche Hinweise zum Hundeausführen in der freien Natur