Infos zu den Wahlen
Aktuelle Wahlergebnisse finden Sie >> hier.
Aktuelle Pressemitteilungen des Wahlamtes
Infos zur Briefwahl: Bundestagswahl und OB-Stichwahl am 23.02.
Bis Wochenanfang wurden bereits 36.400 Briefwahlanträge zur Bundestagswahl gestellt (bei der letzten regulären Wahl 2021 waren es 39.820 Briefwählerinnen und -wähler). Wahlberechtigt sind 89.000 Wählerinnen und Wähler (2021: 89.860).
Zur OB-Stichwahl wurden zum selben Zeitpunkt 32.260 Briefwahlanträge gestellt. Wahlberechtigt sind 99.600 Wählerinnen und Wähler (die OB-Stichwahl 2020 erfolgte pandemiebedingt als reine Briefwahl mit 57.848 Briefwählerinnen und -wählern, wahlberechtigt waren 2020 101.068 Personen).
Last-Minute-Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst vermeiden
Wegen der Postlaufzeiten macht es wenig Sinn, erst in dieser Woche schriftliche Briefwahlanträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder dem Wahlamt zuzusenden. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlamt im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, ist zu diesem späten Zeitpunkt sehr ratsam.
Am Freitag, 21. Februar endet um 15 Uhr die reguläre Antragsfrist für Wahlscheine.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo. bis Fr. 8 bis 15 Uhr und Mo. und Di. 13.30 bis 16 Uhr,
Do. 13.30 bis 17.30 Uhr
Telefonisch ist das Wahlamt unter 0841 305-1266 erreichbar.
Rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen – Dringende Bitte des Wahlamts
Für beide Wahlen werden die Briefwählerinnen und -wähler gebeten, die Wahlbriefe so früh wie möglich an das Wahlamt zurückzusenden. Die Wahlbriefe müssen nach Eingang noch sortiert und dem richtigen Briefwahllokal zugeordnet und zugestellt werden.
Jeder Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, bis 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Sofern sie mit der Post zurückgeschickt werden, sind die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Wer es nicht schafft, den Wahlbrief vor dem Wahlsonntag dem Rathaus zuzuleiten, muss am Wahlsonntag 23.2. bis 18 Uhr den Wahlbrief im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, abgeben oder in den dort befindlichen Briefkasten einwerfen.
Wichtig:
- Die Wahlbriefe dürfen nicht in die Briefkästen anderer städtischer Gebäude (zum Beispiel Schulen) eingeworfen werden. Am Wahlsonntag wird ausschließlich der Briefkasten des Neuen Rathauses, Rathausplatz 4, geleert.
- Die Wahlbriefe können nicht am Wahlsonntag in den allgemeinen Stimmbezirken abgegeben werden. Für die Auszählung der Briefwahl gibt es eigene Wahlteams. Die Teams der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt, die Briefwahlunterlagen anzunehmen und auszuzählen!
Nicht rechtzeitig bei der Stadt Ingolstadt (Rathaus) eingehende Wahlbriefe können nicht ausgezählt werden.
Ablauf der Oberbürgermeister-Stichwahl
Wichtige Informationen für die Briefwahl
In Ingolstadt wird am Sonntag, 23. Februar die Oberbürgermeister-Stichwahl abgehalten. Um diese vorzubereiten, tagte am 11. Februar der Wahlausschuss, der das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl vom 9. Februar formal feststellte. Im Anschluss wurde der Druckauftrag für die Stimmzettel der Stichwahl erteilt und der Versand beauftragt.
Wer bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt hat, erhält automatisch die Wahlunterlagen auch zur Stichwahl übersandt.
Wer sich für die Stichwahl erstmals zur Briefwahl anmelden möchte, kann dies weiterhin im Wahlamt tun
- online unter www.ingolstadt.de/briefwahl (bis 18.02.2025 - 12 Uhr)
- persönlich im Wahlamt im Neuen Rathaus (Öffnungszeiten s.u.)
- per E-Mail an briefwahl@ingolstadt.de (bis 18.02.2025 - 12 Uhr)
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.
Alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die bis Dienstag, 18. Februar noch keine Unterlagen per Post erhalten haben, werden gebeten, sich ans Wahlamt zu wenden.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr im Neuen Rathaus eingegangen sein (Briefkasten Haupteingang) – bei Postversand sind die Laufzeiten zu beachten. Eine Abgabe am Wahltag in einem der Urnenwahllokale ist nicht möglich.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr
Wahlhelfer
Damit Wahlen in Ingolstadt nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag bis zu 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.
Zeitliche Inanspruchnahme & Vergütung des Ehrenamts
In den allgemeinen Wahllokalen in den Stadtgebieten wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.
Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.
Alle Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 80 Euro (Beisitzer und Wahlhelfer 60 Euro).
Bewerbung
Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, wäre es von Interesse, ob Sie ausschließlich in einem Wahllokal in Wohnortnähe eingesetzt werden wollen, oder ob Sie auch flexibel überall in Ingolstadt eingesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten (Telefon, Mobil, E-Mail) mit, damit ihr Wahlvorstand vor der Wahl die nötigen Absprachen treffen kann.
>> Hier gelangen Sie zum Eingabeformular.
Wer tatsächlich zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).
Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer
Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:
- Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
- Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Europawahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
- Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
- Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.
Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer
Wahlorganisation der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: wahlhelfer@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1264 und -1265
Unterlagen zur Wahlhelferschulung
Oberbürgermeisterwahl Allgemeine Stimmbezirke am 09.02.2025 (Stichwahl am 23.02.2025)
Schulungsunterlagen für die Allgemeinen Wahlbezirke (Urnenwahl):
- Wahlhelferschulung für Allgemeine Wahlbezirke (Urnenwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlniederschrift Stichwahl
- Schnellmeldung Stichwahl
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Übersicht zur Behandlung von Wahlscheinen im Allgemeinen Wahlbezirk
Oberbürgermeisterwahl Briefwahlbezirke am 09.02.2025 (Stichwahl am 23.02.2025)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlbezirke (Briefwahl):
- Wahlhelferschulung für Briefwahlbezirke (Briefwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlniederschrift Stichwahl
- Schnellmeldung Stichwahl
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
Bundestagswahl Allgemeine Stimmbezirke am 23.02.2025
Schulungsunterlagen für die Allgemeinen Stimmbezirke (Urnenwahl):
- Wahlhelferschulung für Allgemeine Wahlbezirke (Urnenwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 03.02.2025)
- Wahlanweisung für den Wahlvorstand
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Übersicht zur Behandlung von Wahlscheinen im Allgemeinen Wahlbezirk
- Sonderhinweise zur gleichzeitigen Durchführung von Oberbürgermeister-Stichwahl und Bundestagswahl
- Handreichung Fasching
Bundestagswahl Briefwahlbezirke am 23.02.2025
Schulungsunterlagen für die Briefwahlbezirke (Briefwahl):
- Wahlhelferschulung für Briefwahlbezirke (Briefwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 03.02.2025)
- Wahlanweisung für den Wahlvorstand
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Sonderhinweise zur gleichzeitigen Durchführung von Oberbürgermeister-Stichwahl und Bundestagswahl
- Handreichung Fasching
Bitte überprüfen Sie kurz vor dem Wahltag rechtzeitig auf dieser Seite, ob sich noch Änderungen bei der Durchführung Wahl ergeben haben.