Bundestagswahl
Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025: btwahl.ingolstadt.de
Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Infos zur Briefwahl: Bundestagswahl und OB-Stichwahl am 23.02.
Bis Wochenanfang wurden bereits 36.400 Briefwahlanträge zur Bundestagswahl gestellt (bei der letzten regulären Wahl 2021 waren es 39.820 Briefwählerinnen und -wähler). Wahlberechtigt sind 89.000 Wählerinnen und Wähler (2021: 89.860).
Zur OB-Stichwahl wurden zum selben Zeitpunkt 32.260 Briefwahlanträge gestellt. Wahlberechtigt sind 99.600 Wählerinnen und Wähler (die OB-Stichwahl 2020 erfolgte pandemiebedingt als reine Briefwahl mit 57.848 Briefwählerinnen und -wählern, wahlberechtigt waren 2020 101.068 Personen).
Last-Minute-Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst vermeiden
Wegen der Postlaufzeiten macht es wenig Sinn, erst in dieser Woche schriftliche Briefwahlanträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen oder dem Wahlamt zuzusenden. Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Wahlamt im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, ist zu diesem späten Zeitpunkt sehr ratsam.
Am Freitag, 21. Februar endet um 15 Uhr die reguläre Antragsfrist für Wahlscheine.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo. bis Fr. 8 bis 15 Uhr und Mo. und Di. 13.30 bis 16 Uhr,
Do. 13.30 bis 17.30 Uhr
Telefonisch ist das Wahlamt unter 0841 305-1266 erreichbar.
Rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen – Dringende Bitte des Wahlamts
Für beide Wahlen werden die Briefwählerinnen und -wähler gebeten, die Wahlbriefe so früh wie möglich an das Wahlamt zurückzusenden. Die Wahlbriefe müssen nach Eingang noch sortiert und dem richtigen Briefwahllokal zugeordnet und zugestellt werden.
Jeder Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag, bis 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Sofern sie mit der Post zurückgeschickt werden, sind die üblichen Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
Wer es nicht schafft, den Wahlbrief vor dem Wahlsonntag dem Rathaus zuzuleiten, muss am Wahlsonntag 23.2. bis 18 Uhr den Wahlbrief im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, abgeben oder in den dort befindlichen Briefkasten einwerfen.
Wichtig:
- Die Wahlbriefe dürfen nicht in die Briefkästen anderer städtischer Gebäude (zum Beispiel Schulen) eingeworfen werden. Am Wahlsonntag wird ausschließlich der Briefkasten des Neuen Rathauses, Rathausplatz 4, geleert.
- Die Wahlbriefe können nicht am Wahlsonntag in den allgemeinen Stimmbezirken abgegeben werden. Für die Auszählung der Briefwahl gibt es eigene Wahlteams. Die Teams der allgemeinen Wahlbezirke sind nicht berechtigt, die Briefwahlunterlagen anzunehmen und auszuzählen!
Nicht rechtzeitig bei der Stadt Ingolstadt (Rathaus) eingehende Wahlbriefe können nicht ausgezählt werden.
Weitere Informationen können dem Portal des Bundeswahlleiters entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.
Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und
- ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.
In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.
Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag volljährig sind und seit mindesten drei Monaten in Ingolstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Briefwahl zur Bundestagswahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269