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Straßenrecht

Aufgaben:

  1. Vollzug des Straßen- und Wegerechts (insbesondere Straßenbestandsverzeichnis, Straßenbenennungen und -widmungen, straßenrechtliches Nachbarrecht, Rechtsbehelfsverfahren, Umstufungsverträge)
  2. Sondernutzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht einschließlich Satzungsrecht, insbesondere Veranstaltungen, Straßencafés und Werbemaßnahmen auf öffentlicher Verkehrsfläche (>> mehr zum Thema Sondernutzungserlaubnis)
  3. Erschließungsverträge sowie Mitwirkung bei städtebaulichen Verträgen
  4. Zustimmung des Trägers der Wegebaulast nach dem Telekommunikationsgesetz
  5. Koordinierung der privaten Beschilderung und Leitsysteme im öffentlichen Straßenraum

Benennung von Straßen:

Jeder Bürger kann Vorschläge für die Benennung von Straßen abgeben. Die Bezirksausschüsse werden bei der Benennung von Straßen angehört. Anschließend erstellt das Tiefbauamt eine Sitzungsvorlage für die Gleichstellungsstelle und den Kultur- und Schulausschuss.