Boden- & Gewässerschutz
Bodenschutz
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt nach Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) ein Kataster, in dem die Grundstücke erfasst sind, bei denen der Verdacht besteht oder feststeht, dass eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vorliegt. Die untere Bodenschutzbehörde der Stadt Ingolstadt ist zuständig für die Erfassung und Bearbeitung der Flächen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster können Sie über nachfolgenden Link beantragen. Bitte beachten Sie, dass bei fremden Grundstücken eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers benötigt wird.
>>> Zum Online Formular
Abfallrecht
Kontakt
85049 Ingolstadt
Gewässerschutz
Wasser ist unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushaltes und das wichtigste Lebensmittel für den Menschen. Wasser muss daher vor schädlichen Einwirkungen ausreichend geschützt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den Gewässerschutz. Jede Benutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern (z.B. Entnahmen aus Gewässern, Einleitungen in Gewässer) und Veränderung an Gewässern ist daher in der Regel erst nach Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens zulässig.
- Badegewässer in Ingolstadt
- Hochwasser in Ingolstadt
- Wasserschutzgebiete
- Grundwasserabsenkungen/Bauwasserhaltungen
- Überschwemmungsgebiete/Risikogebiete
- Dachportal der AKTION GRUNDWASSERSCHUTZ
- Abwasserbeseitigung in Ingolstadt
Gewässerschutz - Formulare
Bauwasserhaltung - Antrag zur vorübergehenden Absenkung von Grundwasser (Online Antrag)
Bohranzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion für Grundwasserbenutzungen bei thermischen Nutzungen (insbesondere Grundwasserwärmepumpen)
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion für das Einbringen von Stoffen ins Grundwasser bei thermischen Nutzungen (insbesondere Erdwärmekollektoren)
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für Grundwasserbenutzungen bei thermischen Nutzungen (insbesondere Grundwasserwärmepumpen)
Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für das Einbringen von Stoffen ins Grundwasser bei thermischen Nutzungen (insbesondere Erdwärmesonden)
Kontakt
85049 Ingolstadt
Hochwasserschutz
Hochwasser und hochwasserbedingte Grundwasseranstiege im Stadtgebiet
Das rechtzeitige Erkennen eines Hochwasserereignisses und entsprechende Vorsorgemaßnahmen können die Grundlage bilden um größere Gebäudeschäden zu minimieren.
Weiteres hierzu finden Sie unter www.in-kb.de/Wasser/Grundwasser/Hochwasser
Vor, während, nach dem Hochwasser - Das können Sie tun!
Weitere Informationen zu diesem Thema bzw. was Sie als Bürgerinnen und Bürger, als Gewerbetreibende, als Landwirt, als Architekt und Hausbesitzer oder als Stadt- und Landschaftsplaner tun können finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de
Wo kann ich mich über Hochwassergefahren informieren?
Wissen Sie, ob Sie in einem Gebiet wohnen, das bei einem Fluss-Hochwasser überflutet werden könnte? Das können Sie ganz einfach online nachschauen beim Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete: www.iug.bayern.de
Nur wer sein eigenes Risiko kennt, kann sich auf den Hochwasserfall vorbereiten. Infos und Tipps finden sie im Infoportal www.hochwasserinfo.bayern.de
Und wie erfahren Sie, ob Sie im Hochwasserfall akut bedroht sind? In Bayern informiert Sie der Hochwassernachrichtendienst auf mehreren Wegen aktuell und schnell über Lageberichte, Warnungen, Wasserstände und Niederschläge. Das Online-Angebot erreichen Sie unter www.hnd.bayern.de.
Den bayernweiten Lagebericht können Sie auch über eine automatische Telefonansage (Telefon 0821 9071-5976) abrufen. Ebenso informieren Meldungen im Teletext des Bayerischen Fernsehens (Seite 647) sowie im lokalen Rundfunk kurzfristig über Gefahren. Im Hochwasserfall geben die Lageberichte mehrmals täglich einen Überblick zur Hochwassersituation und eine Vorschau auf die weitere Entwicklung. In den Warnungen beschreiben die Wasserwirtschaftsämter detailliert nach Landkreisen die Hochwassersituation. Jeder kann darüber hinaus unter www.hnd.bayern.de die Wasserstände an den Pegel-Messstationen in seiner Nähe verfolgen.
Hinweis: Für Überschwemmungen, wie sie zum Beispiel durch örtlich begrenzte Starkregen (Gewitter) auftreten, können keine Warnungen und Vorhersagen erstellt werden. Weitere Informationen sowie viele Tipps zur Hochwasservorsorge finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de, dem Informationsportal der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung rund um das Thema Hochwasser.
Sie können sich auch per Tweet informieren lassen: www.twitter.com/Hochwasser_Info
Wie Sie Schäden durch Starkregen vermeiden können
„Dass Hochwasser unser Geschäft zerstört, konnte ich mir nicht vorstellen. Ich hätte besser vorgesorgt“, sagt Elke Braumiller, stellvertretende Geschäftsführerin einer Bäckerei in Simbach am Inn. Im Jahr 2016 hat das durch Starkregen hervorgerufene Hochwasser ihren Familienbetrieb fast vollständig zerstört. Von Starkregen spricht man, wenn hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit auf begrenztem Raum niedergehen – und das kann, wie in Simbach, jederzeit, überall und sogar fern von Gewässern passieren. Deshalb ist es umso wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen.
Wie Sie Ihr Haus vor Schäden schützen können, erfahren Sie hier
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Haus Schwachstellen aufweist: Gibt es Fenster, Türen oder Tore, durch die Wasser eindringen kann? Sind die Außenwände ausreichend abgedichtet? Besteht die Gefahr, dass das Fundament unterspült wird? Wenn Sie auf eine undichte Stelle stoßen, beseitigen Sie diese so bald wie möglich.
Türen und Fenster lassen sich beispielsweise durch nachträgliche wasser- und druckdichte Einbauten schützen. Auch hochgemauerte Kellerschächte können den Wassereintritt verhindern, ebenso wie Bodenschwellen, Mauern oder Aufkantungen. Rund um das Haus sollten Sie Sickerflächen einrichten und den Boden nicht komplett mit Asphalt oder Pflaster versiegeln. Stellen Sie sicher, dass die Dachrinnen intakt und frei von Laub oder anderem Schmutz sind, damit Starkregen ungehindert abfließt.
Im Inneren des Hauses ist die Sicherung der Ölheizung besonders zu beachten. Denn Heizöl, welches austritt, schädigt die Umwelt und Ihr Gebäude. Sorgen Sie außerdem dafür, dass auch sonstige wassergefährdenden Stoffe wie Lacke, Farben oder Pflanzenschutzmittel sicher gelagert sind. Zudem bieten Rückstausicherungsanlagen Schutz gegen Wasser, das über die Kanalisation in das Haus eindringen könnte. Ihre Funktionstüchtigkeit sollten Sie regelmäßig überprüfen. Elke Braumiller hat nach der Hochwasserkatastrophe von 2016 eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Die Elementarschadenversicherung schützt vor den potenziell drastischen finanziellen Folgen einer Hochwasser- oder Starkregenkatastrophe. Informieren Sie sich, ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist.
Starkregen-Gefahrenkarte für Ingolstadt
Als erste Großstadt in Bayern hat Ingolstadt 2023 ein Konzept zum sogenannten Sturzflut-Risikomanagement erstellen lassen. „Darauf sind wir schon ein bisschen stolz“, sagt Thomas Schwaiger, Vorstand der Ingolstädter Kommunalbetriebe, die dabei die Projektleitung übernommen hatten. Herzstück ist die Starkregen-Gefahrenkarte, die vor einigen Tagen online gegangen ist und unter www.in-kb.de/starkregenkarte zur Verfügung steht. In der Karte sind die berechneten Überflutungsflächen im Stadtgebiet bei Starkregen eingezeichnet. Anhand dieser Informationen können Eigentümer/-innen zielgerichtet Schutzmaßnahmen planen und umsetzen und durch diese Vorsorgemaßnahmen mögliche Schäden auf ihrem Grundbesitz vermeiden.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de
So schützen Sie Ihr Eigentum vor Hochwasser
Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Sturzfluten infolge von Starkregen – Hochwasser hat verschiedene Ursachen und kann nahezu überall in Bayern auftreten. Johanna Mitterer, Hotelbesitzerin aus Burghausen, hat schon mehrfach Überschwemmungen erlebt: „Hochwasser hat unser Gasthaus zerstört. Es war schwer mitanzusehen, wie die Wassermassen die Einrichtung herausschwemmten.“ Sie hat die Konsequenzen gezogen und ihre Gebäude an die Hochwassergefahr angepasst. Eine solche Nachrüstung bei Häusern im Bestand lohnt sich, da die Schadenssummen, die durch Hochwasser entstehen, schnell existenzbedrohend werden können. Noch besser ist es, wenn man direkt hochwasserangepasst baut. Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber auch nachträglich umsetzen.
So schützen mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern sowie die Abdichtung von Hausanschlüssen vor eindringendem Wasser. Eine Rückstausicherung im Abwasserrohr verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation zurück in das Gebäude fließen kann. Wenn bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht wirtschaftlich erscheinen, sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Schäden lassen sich beispielsweise verringern, indem Wohnräume in die oberen Etagen verlegt werden. Auch sollten die Heizung sowie die Strom- und Wasserversorgung nicht in gefährdeten Räumen untergebracht sein. Die Sicherung von Öltanks ist seit 2017 in Überschwemmungsgebieten verpflichtend. Wegen der hohen Umweltgefährdung sollte in Überschwemmungsgebieten aber möglichst auf Öltanks verzichtet werden. Einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser kann es jedoch nicht geben. Wenn Sie sich gegen die potenziell drastischen finanziellen Folgen eines Hochwassers absichern möchten, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratsversicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen. Die Versicherbarkeit sowie die Kalkulation des Versicherungsbeitrags erfolgt über ein vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft entwickelten Zonierungssystem („ZÜRS Geo“), das vier Gefahrenklassen zur Einschätzung der Hochwassergefährdung eines Gebäudes enthält. Für etwa 99 Prozent aller Wohngebäude in Bayern kann demnach eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Lediglich für Immobilien in der höchsten Gefahrenklasse kommen im Einzelfall nur bestimmte Versicherer in Frage.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de
Wie Sie sich auf den Hochwasserfall vorbereiten können
Hochwasser kann viele Menschen in Bayern treffen. Kündigt sich ein Hochwasser an, bleibt jedoch meist wenig Zeit zum Handeln. Das Wissen um die Gefahren und eine gründliche Vorbereitung sind der beste Weg, um sich und seinen Besitz zu schützen. Hier sind einige Tipps:
- Informieren Sie sich, ob Ihr Zuhause in einem hochwassergefährdeten Gebiet liegt, z. B. über den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete www.iug.bayern.de. Beachten Sie: Auch außerhalb der ausgewiesenen überschwemmungsgefährdeten Gebiete kann ein Hochwasser auftreten – zum Beispiel in Folge von Starkregen.
- Schützen Sie Ihr Haus langfristig, indem Sie z. B. sensible Einrichtungen wie die Heizung höher positionieren und es mit baulichen Maßnahmen vor eindringendem Wasser sichern.
- Sichern Sie sich finanziell ab und versichern Sie Gebäude und Hausrat gegen Elementarschäden.
- Installieren Sie auf Ihrem Smartphone eine App mit Warnhinweisen (z. B. "NINA-WarnApp", "umweltinfo") oder achten Sie auf Radiodurchsagen, um im akuten Hochwasserfall gewarnt zu werden.
- Erstellen Sie einen Notfallplan: Halten Sie fest, wer im Ernstfall welche Aufgabe übernimmt. Legen Sie Schutzorte für Kranke, Hilfsbedürftige und Tiere fest. Klären Sie Fluchtmöglichkeiten ab. So können Sie im Hochwasserfall sofort handeln.
- Bereiten Sie ein Notfallpaket vor mit haltbaren Lebensmitteln und Getränken für mindestens zwei Tage, wichtigen Medikamenten und Erste-Hilfe-Material, Hygieneartikeln, einer Taschenlampe sowie Kleidung. Verpacken Sie Ihre persönlichen Dokumente wasserdicht. Auch ein Ersatzhandy und ein akkubetriebenes Radio können hilfreich sein.
- Legen Sie sich rechtzeitig Sandsäcke, Pumpen und Schläuche zu.
Weitere Tipps zur Vorsorge sowie ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Richtiges Verhalten im Hochwasserfall
Hochwasser ist in Bayern ein reales Risiko - nicht nur an Flüssen und Bächen, sondern bei Starkregen auch abseits von Gewässern. Umso mehr erschreckt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage: Die Mehrheit der Bayern weiß nicht, dass das Betreten des Kellers bei drohendem Hochwasser lebensgefährlich sein kann. Dabei macht es schon ein Wasserstand von weniger als einem halben Meter unmöglich, eine Türe gegen den Wasserdruck zu öffnen. Der Rückweg nach oben kann schnell versperrt sein.
„Die Meldung, ein Gebiet bei drohendem Hochwasser zu verlassen, sollten Sie unbedingt ernst nehmen“, sagt Johannes Sittinger, ehrenamtlicher Rettungstaucher, Einsatzleiter und Bootsführer bei der Wasserwacht Arnstorf. Helfen Sie Kindern, Kranken und Senioren auf ihrem Weg aus den gefährlichen Bereichen – bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr. Weiter erklärt Sittinger: „Wenn es zu spät ist zur Flucht, muss man sofort in die höheren Stockwerke gehen. Begeben Sie sich nicht allein in die Fluten. Warten Sie, bis wir kommen.“
Bei Hochwasser steht der Schutz von Menschenleben an erster Stelle. Das richtige Verhalten jedes einzelnen kann das eigene Leben und auch das Leben anderer retten:
- Vermeiden Sie direkten Kontakt mit dem Wasser. Das Wasser kann stark verunreinigt sein und birgt die Gefahr eines Stromschlags.
- Informieren Sie umgehend die Feuerwehr oder den örtlichen Versorgungsbetrieb, wenn Sie Gasgeruch oder andere austretende Schadstoffe bemerken.
- Betreten Sie keine Uferbereiche, denn dort herrscht Ausrutsch-, Überspülungs- und Abbruchgefahr.
- Befahren Sie keine überschwemmten Straßen. Ihr Fahrzeug kann von der starken Strömung mitgerissen werden und es droht ein Totalschaden, wenn Wasser in den Motor gelangt.
- Benutzen Sie keine privaten Boote. Die Strömung oder unberechenbare Hindernisse können es zum Kentern bringen.
Vor allem aber gilt: Ruhe bewahren und den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten. „Wenn Sie aufgerufen werden, Ihr Haus zu räumen, gehen Sie sofort! Ich musste schon zu viele Menschen in Not bergen,“ fasst Sittinger seine Erfahrungen zusammen.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Beim Hausbau an den Hochwasserschutz denken: Eigenvorsorge ist wichtig!
Der Bau eines Eigenheims ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die Immobilie vor drohenden Naturgefahren wie Hochwasser zu schützen. Dies gilt es schon bei der Wahl des Bauplatzes zu bedenken. Grundstücke in der Nähe eines Gewässers sind begehrt – aber in der Regel auch besonders von Hochwasser bedroht. Wer sich dennoch für ein solches Grundstück entscheidet, sollte sich der Pflicht zur Eigenvorsorge bewusst sein.
Das Hochwasserrisiko wird oft unterschätzt. Dabei ist es für Anwohner eines Gewässers statistisch gesehen wahrscheinlicher, mindestens einmal im Leben von einem 150-jährlichen Hochwasser betroffen zu sein, als bei einem Autounfall zu verunglücken. Indem Sie sich in Ihrem Auto anschnallen, sichern Sie sich bis zu einem gewissen Grad gegen das Risiko ab.
Ähnlich verhält es sich mit den technischen Maßnahmen, die Ihre Kommune oder der Staat zum Schutz vor Hochwasser errichten: Diese werden auf die Pegelstände eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Sie schützen nicht vor extremeren Ereignissen, sodass ein Risiko bestehen bleibt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, eigenverantwortlich Vorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen (§ 5 Abs. 2 WHG).
Wie die Umfrage „Hochwasserschutz in Bayern“ der Initiative Hochwasser.Info.Bayern gezeigt hat, sind landesweit nur drei von zehn Bürgern überzeugt, dass ihr Handeln persönliche Schäden durch Überflutungen reduzieren kann. Das ist eine fatale Fehleinschätzung, denn Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihre Immobilie zu schützen.
Der sicherste Schutz besteht darin, nicht in hochwassergefährdeten Gebieten zu bauen. Ob Ihr geplantes Baugrundstück in einem von Flusshochwasser gefährdeten Gebiet liegt, erfahren Sie über den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (www.iug.bayern.de). Entscheiden Sie sich trotz der Risiken für ein solches Grundstück, berücksichtigen Sie bereits bei der Planung des Neubaus die nötigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die wasserdichte Ausführung des Kellers, erhöhte Gebäudeöffnungen, um oberflächlichen Wasserzutritt zu erschweren, oder eine Rückstausicherung. Da auch bauliche Maßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz bieten können, ist es zudem ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, um das Eigenheim und den Hausrat vor existenzbedrohenden Schäden zu versichern.
Weitere Informationen zu den Themen Eigenvorsorge und Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Eine Initiative der Bayerischen Wasserwirtschaft
Sind Sie gut auf ein Hochwasser vorbereitet?
Ob Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Überflutungen durch Starkregen: Hochwasser kann fast alle Menschen in Bayern treffen.
Mit der richtigen Vorbereitung können Sie Gefahren für sich und Schäden an Ihrem Besitz verringern oder sogar ganz vermeiden. Je früher und intensiver Sie sich mit den Themen Hochwasservorsorge und -schutz beschäftigen, desto besser:
Wie können Sie Risiken erkennen?
Wie können Sie Schäden vorbeugen?
Was gehört zur persönlichen Vorsorge?
Wie gut sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet?
Machen Sie den Hochwasser-Check und finden es heraus
Hochwasser.Info.Bayern hat für verschiedene Akteure individuelle Onlinefragenkataloge entwickelt. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Unternehmer, Landwirte, Architekten sowie Stadt- und Landschaftsplaner können damit prüfen, wie gut sie auf ein Hochwasser vorbereitet sind.
Dabei gibt es viele Möglichkeiten zur Vorsorge. Sei es, dass Sie sich rechtzeitig über Gefahren vor Ort informieren, eine Versicherung abschließen, oder Gebäude und Grundstücke hochwasserangepasst planen und bauen – jeder Beitrag zählt.
Im Anschluss an den Check erhalten Sie ein Informationspaket mit Hinweisen und Tipps rund um das Thema Hochwasser.
Hochwasserschützer werden
Zeigt der Hochwasser-Check, dass Sie in Sachen Hochwasserschutz bereits besonders vorbildlich aufgestellt sind, können Sie Ihren Beitrag auf der Karte der Hochwasserschützer in Bayern teilen. Zeigen Sie Ihr Engagement und motivieren Sie auch andere Menschen, selbst aktiv zu werden.
Behalten Sie das aktuelle Wetter immer im Blick
Haben Sie alle Fragen des Hochwasser-Checks beantwortet, können Sie unabhängig vom Ergebnis an einer von mehreren Verlosungen teilnehmen. Sie haben die Chance auf eine von 30 Profi-Wetterstationen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.Hochwasser-Check.de.
Überschwemmungsgebiete/Risikogebiete
WHG = Wasserhaushaltsgesetz
BayWG = Bayerisches Wassergesetz
AwSV = Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
BauGB = Baugesetzbuch
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das BayWG verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren, Art. 46 Abs. 1 BayWG.
Es handelt sich hierbei um die Ermittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Gefährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare Planung.
Überschwemmungsgebiete im Sinne des Wasserrechts dienen der Abführung von Hochwasser und sichern die dafür erforderlichen Flächen für den Hochwasserabfluss sowie Retentions- oder Rückhalteräume.
Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das 100 jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser − HQ100), § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG. Ein 100-jährliches Hochwasser wird an einem Standort im statistischen Durchschnitt in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten. Da es sich um einen Mittelwert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.
Überschwemmungsgebiete die von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelt und kartiert wurden und noch nicht als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind, sind vorläufig zu sichern, § 76 Abs. 3 WHG.
Die vorläufige Sicherung ist Grundlage für weitere Entscheidungen über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Rechtsverordnung. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets in Kraft tritt oder das Festsetzungsverfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Im begründeten Einzelfall kann die Frist höchstens um zwei weitere Jahre verlängert werden, Art. 47 Abs. 4 BayWG.
Ermittelte, vorläufig gesicherte und festgesetzte Überschwemmungsgebiete werden im Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern für die Öffentlichkeit dokumentiert. Unter www.umweltatlas.bayern.de und www.bayernatlas.de sind auch weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren zu finden. Wasserspiegellagen sind beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt zu erfragen.
Bauen im Überschwemmungsgebiet
Nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und in Verbindung mit § 78 Abs. 8 WHG in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten untersagt.
Im Einzelfall kann das Umweltamt der Stadt Ingolstadt abweichend von § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 BauGB gemäß § 78 Abs. 5 WHG zulassen, wenn
1. das Vorhaben
a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,
b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,
c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
d) hochwasserangepasst ausgeführt wird oder
2. die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.
Bei der Prüfung der zuvor genannten Voraussetzungen sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen, § 78 Abs. 5 Satz 2 WHG.
Weitere Informationen zum Bauen im Überschwemmungsgebiet können dem Info-Blatt „Hinweise für die Genehmigung der Errichtung und Erweiterung von Gebäuden in Überrschwemmungsgebieten nach § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG“ entnommen werden.
Hinweise für Genehmigung nach § 78 Abs. 5 WHG
Auskunftsbogen hochwasserangepasstes Bauen
Bauen im Risikogebiet
Ihr Bauvorhaben liegt in einem Risikogebiet nach § 78b Abs. 1 WHG i.V.m. § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG. Dies bedeutet, es besteht bei einem sogenannten Extremereignis (HQextrem) die Gefahr einer Überflutung. Unter einem HQextrem versteht man ein Hochwasserereignis, das rechnerisch in etwa einem eineinhalbfachen hundertjährlichen Hochwasserereignis entspricht.
Über die konkrete Gefährdungssituation und die mögliche Überflutungshöhe können Sie sich im Internet über den „Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt informieren:
https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_risikomanagement_umsetzung/hwgk_hwrk/download/index.htm?in_gemid=161000
(Themenkarte: Wassertiefen HQextrem).
Weitere Informationen zum Bauen im Risikogebiet können dem Info-Blatt „Bauen im Risikogebiet“ entnommen werden.
Merkblatt Bauen im Risikogebiet
Sonstige Schutzvorschriften
Gemäß § 78a Abs. 1 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten und in Verbindung mit § 78a Abs. 6 WHG in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ebenfalls untersagt:
1. die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
2. das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
3. die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
4. das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
5. das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
6. das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 75 Abs. 2 WHG entgegenstehen,
7. die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
8. die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Das Umweltamt der Stadt Ingolstadt kann im Einzelfall abweichend von den zuvor genannten Verboten Maßnahmen zulassen, wenn
1. Belange des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen,
2. der Hochwasserabfluss und die Hochwasserrückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden und
3. eine Gefährdung von Leben oder Gesundheit oder erhebliche Sachschäden nicht zu befürchten sind
oder wenn die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können § 78a Abs. 2 Satz 1 WHG. Bei der Prüfung der Voraussetzungen der zuvor genannten Nummern 2 und 3 sind auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu berücksichtigen § 78a Abs. 2 Satz 3 WHG.
Nach § 78a Abs. 3 WHG sind in Überschwemmungsgebieten im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Hochwassergefahr Gegenstände nach § 78a Abs. 1 Nr. 4 WHG durch ihren Besitzer unverzüglich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Nach § 78c Abs. 1 WHG ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausnahmen zulassen, wenn keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet wird.
In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen insbesondere die Anforderungen nach § 50 AwSV. Wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher auszuführen.
Für Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) im Sinne des § 2 Abs. 13 AwSV gelten insbesondere die Bestimmungen der Nrn. 8.2 und 8.3 Anlage 7 AwSV.
Zudem haben Betreiber prüfpflichtiger Anlagen gemäß § 46 AwSV die Prüfzeitpunkte und -intervalle nach Maßgabe der Anlage 6 AwSV zu beachten.
Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete mit Gebietsumgriff und Plänen
• Überschwemmungsgebiet „Retzgraben, Haunstädter Bach, Köschinger Bach und Mailinger Bach“
Retzgraben - Übersichtskarte
Retzgraben - Detailkarte 1
Retzgraben - Detailkarte 2
Retzgraben - Detailkarte 3
Retzgraben - Detailkarte 4
Retzgraben - Detailkarte 5
Retzgraben - Detailkarte 6
• Überschwemmungsgebiet „Sandrach“
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Festgesetzte Überschwemmungsgebiete mit Gebietsumgriff und Plänen
• Überschwemmungsgebiet „Donau“
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Donau
Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten - BayernPortal