Seiteninhalt

Wohnberechtigungsschein

Vormerkbescheid & Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderte Wohnungen

Mit dem Wohnberechtigungsschein kann ein Mieter nachweisen, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Für besonders einkommensschwache Haushalte wird über den Vormerkbescheid eine geförderte Wohnung vermittelt.

Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39

 

Für eine Antragstellung ist KEINE persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über folgende Wege eingereicht werden:

  • per Post an die nebenstehende Adresse
  • durch Einwurf in den Hausbriefkasten
  • per E-Mail an sww@ingolstadt.de oder

Antrag online einreichen


Online-Terminvereinbarung - bei Bedarf

Ansprechpartner

Was sind Sozialwohnungen?

Wer vermietet Sozialwohnungen?

Wie bekomme ich eine Sozialwohnung?

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Vormerkbescheid?

Wann bekomme ich eine Sozialwohnung?

Erforderliche Unterlagen

Online Verfahren Wohnberechtigungsschein