IngolstadtPass
Sozialhilfeleistungsbezieher erhalten auf Antrag den IngolstadtPass,
Mit dem IngolstadtPass erhalten Sie zum Beispiel Vergünstigungen in den städtischen Bädern, den städtischen Museen, beim Eislaufen, in der Stadtbibliothek, dem Stadttheater und weiteren Einrichtungen.
Nähere Infos: IngolstadtPass - Ingolstadt Miterleben
Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder und Jugendliche, deren Eltern Sozialhilfeleistungen erhalten haben, zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket [Kostenübernahme für Schulausflüge, Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, Pauschale für persönlichen Schulbedarf (insgesamt 174 Euro pro Kind und Schuljahr), evtl. Lernförderung und ein Teilhabebudget (pro Kind bis zu 180 Euro jährlich).
Nähere Infos: Leistungen für Bildung und Teilhabe (ingolstadt.de)
Kostenfreie Kita und Mittagsbetreuung
Für Familien, die Grundsicherungsleistungen erhalten werden auf Antrag die Gebühren für den Kitabesuch (Krippe, Kindergarten, Hort), die Kindertagespflege oder die Mittagsbetreuung durch die Stadt (Amt für Kinderbetreuung und -bildung) übernommen.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Minderjährige sind nicht beitragspflichtig.
Sie haben die Möglichkeit diesen Antrag online zu stellen unter Antrag auf Befreiung.
Antragsformulare können Sie auch im Bürgerservice im Neuen Rathaus abholen bzw. dort stellen (siehe www.ingolstadt.de/rundfunkbeitrag).