Runder Tisch Region 10 Ingolstadt - Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen
Runder Tisch Region 10 Ingolstadt - Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen
Die Geschäftsstelle des Runden Tisches Region 10 Ingolstadt ist am Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt angesiedelt. Sie ist zuständig für Selbsthilfegruppen aus dem Stadtgebiet Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen.
Runder Tisch - was ist das?
Selbsthilfe im Gesundheitsbereich wird auf der Grundlage des § 20h SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Zur Fördergemeinschaft der Krankenkassen gehören:
- AOK Bayern
- Betriebskrankenkassen in Bayern
- Ersatzkassen in Bayern
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- IKK classic
Seit 2008 organisieren in Bayern 13 Runde Tische die Förderung der örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen.
Über die eingehenden Förderanträge entscheiden die örtlichen Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen in einer gesonderten Vergabesitzung.
Sie werden dabei von benannten Vertretern der Selbsthilfegruppen beratend unterstützt.
Angebote und Aufgaben
- Beratung bei Förderanträgen/Antragstellung
- Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars
- Unterstützung bei der jährlichen Kostenabrechnung
- Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
- Kontakt zu Gruppen und Kontaktstellen in den Regionen
- Bearbeitung der Förderanträge
- Vorbereitung der Vergabesitzung
- Informationsaustausch mit den Vertretern der Selbsthilfe
- Information über Änderungen/Neuerungen
- Kontakt mit den beteiligten Krankenkassen
- Zusammenarbeit mit der Selbsthilfekontaktstelle
Wesentliche Fördervoraussetzungen
Fördermittel können bis zum 15.02. des jeweiligen Förderjahres beantragt werden.
Selbsthilfegruppen stellen den Antrag selbst und eigenverantwortlich. Zwei Mitglieder der Gruppe unterzeichnen den Antrag und den Verwendungsnachweis des vorangegangenen Förderjahres.
Gefördert werden können:
- Gruppen aus dem Gesundheitsbereich und Angehörigengruppen deren Existenz und Gruppenangebot öffentlich bekannt gemacht wurde
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
- eine verlässliche und kontinuierliche Gruppenarbeit
- regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- und Informationsaustausch
- die Offenheit der Gruppe für andere Betroffene
- die Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Interessen
- die Gruppe arbeitet ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung
- eigenes Gruppenkonto bzw. Unterkonto
Antragsunterlagen
Dem Krankheitsverzeichnis können Sie entnehmen, bei welchem Krankheitsbild eine Förderung zulässig ist.
Antragsfrist:
Stichtag ist der 15.02. des laufenden Förderjahres
Die vollständigen Unterlagen bestehen aus
1. dem Antrag auf Förderung für das laufende Förderjahr
2. dem Verwendungsnachweis für das abgelaufene Förderjahr
und gehen an die Geschäftsstelle des Runden Tisches.
Formblätter für das laufende Förderjahr:
Weitere Informationen
Förderzahlen der vergangenen Jahre
2016 |
82 |
110.940,76 Euro |
2017 |
82 |
117.507,27 Euro |
2018 |
83 |
139.520,78 Euro |
2019 |
84 |
154.486,81 Euro |
2020 |
88 |
162.786,58 Euro |
2021 |
87 |
143.811,33 Euro |
2022 |
82 |
148.012,65 Euro |
2023 |
82 |
172.015,99 Euro |
2024 |
Selbsthilfevertreter am Runden Tisch Region 10 Ingolstadt
Als Bindeglied zwischen den Krankenkassen und den Selbsthilfegruppen sind sie Interessensvertreter für alle geförderten Gesundheitsgruppen. Die Selbsthilfevertreter am Runden Tisch der Region 10 Ingolstadt werden in einem gesonderten Verfahren der 13 „Runden Tische“ in Bayern für die Amtszeit von vier Jahren aus den vier „Säulen“ der Selbsthilfe bestellt.
In Bayern sind dies:
die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern e.V. (LAG Selbsthilfe)
der Paritätische, Landesverband Bayern e.V.
die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)
der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SHK Bayern)