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Prüfberichte der FQA der Stadt Ingolstadt

Prüfberichte der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden nicht veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht, wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen,  von der FQA überprüft wurde.

Zusätzlich können Sie sich auf den Pflegeportalen über die einmal im Jahr durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen besuchten Heime und die vergebenen Noten informieren.

  

Derzeit werden die Inhalte überarbeitet - bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Kolleginnen und Kollegen der FQA.