Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen
Beratungsstellen für Menschen mit Seheinschränkung
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. – (BBSB)
Bezirksgruppe Oberbayern-München
Der BBSB versteht sich auch als Ansprechpartner für die Menschen, deren Erkrankung zu Blindheit oder Sehbehinderung führen kann.
Eine ernsthafte Augenerkrankung kann jeden Menschen jederzeit völlig unvorbereitet treffen. Die Betroffenen und deren Angehörigen suchen nach Ansprechpartnern, Hilfsangeboten und Sozialleistungen.
Der BBSB informiert unabhängig und kostenfrei zu allen Themen, die mit Augenerkrankungen verbunden sind, zum Beispiel:
- Grundlegende Fragen zu den häufigsten Augenerkrankungen
- Sehhilfen und andere Hilfsmittel
- Rechtliche und finanzielle Ansprüche
- Tipps und Tricks zur Alltagsbewältigung und Schulung in lebenspraktischen Fähigkeiten
- Unterricht zur sicheren Orientierung im Straßenverkehr
- Erhalt des Arbeitsplatzes oder berufliche Neuorientierung
Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Montag bis Mittwoch: 10:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 bis 17:30 Uhr und Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Im August schließt die Beratungsstelle am Donnerstag bereits um 16:00 Uhr
Bezirksgruppenleitung
Stefanie Freitag, Telefon: 089 55988-411
E-Mail: stefanie.freitag@bbsb.org
Stellvertretender Bezirksgruppenleiter:
Gregor Cordes, Telefon: 089 55988-314
E-Mail: gregor.cordes@bbsb.org
Ambulanter Rehabilitationsdienst des BBSB
Wenn das Sehvermögen schlechter wird oder gar verloren geht, können die einfachsten Handgriffe wie Telefonieren oder einkaufen zum Problem werden. Die Organisation des gesamten Tagesablaufs verändert sich.
Hier hilft der ambulante Rehabilitationsdienst des BBSB. Dieses Angebot richtet sich an alle blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern. Es kann kostenlos in Anspruch genommen werden, unabhängig von Alter und Mitgliedschaft im BBSB. Auf Wunsch werden Angehörige, Freunde und Bekannte mit einbezogen.
Die Rehabilitationslehrer schulen in lebenspraktischen Fähigkeiten sowie in Kommunikationstechniken und vermitteln Schulungen in Orientierung und Mobilität. Schulungsinhalte sind beispielsweise
- Erkennen von Münzen und Geldscheinen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Wäsche pflegen und bügeln
- Orientierung in der Wohnung
- Sicheres Gehen mit Begleitperson
- Leisten der Unterschrift
Im Low-Vision-Bereich unterstützt der Reha-Dienst sehbehinderte Menschen darin, das vorhandene Sehvermögen optimal einzusetzen: Das bedeutet beispielsweise Training im Umgang mit vergrößernden Sehhilfen wie Lupen oder Bildschirmlesegeräten oder Beratung für eine bestmögliche blendfreie Beleuchtung.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Reha-Dienste des BBSB zur Verfügung.
Reha-Dienst Oberbayern-München
Frau Schreck
Gebirgisstraße 39
85290 Geisenfeld
Telefon: 089 55988-111 oder 08031 32555
E-Mail: kathrin.schreck@bbsb.org
Zuständig für den Raum Dachau, Ebersberg, Eichstätt, Freising, Ingolstadt, Neuburg, Schrobenhausen und Pfaffenhofen
Pro Retina Regionalgruppe Ingolstadt
Die Regionalgruppe Ingolstadt versteht sich als ein Teil der bundesweiten PRO RETINA Deutschland e. V.
Als solche wendet sie sich an Menschen mit
- degenerativen Netzhauterkrankungen
- insbesondere an Menschen mit Retinitis Pigmentosa
- mit Makula-Degeneration
- Patienten mit einem Usher-Syndrom (besondere Kombination der von Hör- und Sehbehinderung)
- Chorioideremie und weitere seltene Netzhauterkrankungen
Die Hauptziele der Vereinigung und damit auch der Regionalgruppe sind einerseits:
- die Forschungsförderung degenerativer Netzhauterkrankungen, anderseits
- die Beratung in sozialen Belangen sehbehinderter und blinder Menschen,
- die Unterstützung bei Fragen zur Rehabilitation,
- der Informationsaustausch vor allem über sehbehindertenspezifische Hilfsmittel jeder Art und
- die Hilfestellung bei der seelischen Auseinandersetzung mit einer unheilbaren Netzhauterkrankung sowohl für die betroffenen Menschen selber wie für ihre Angehörigen.
Die Regionalgruppe wendet sich an Menschen im Raum Ingolstadt
Ansprechpartner
Helmuth Fischer
Telefon: 0841 967425
Psychologische Beratung
Blinde und Sehbehinderte, die psychische Probleme haben oder eine psychische Erkrankung entwickeln, können sich grundsätzlich an jede/n Psychotherapeuten/-in in ihrer Umgebung wenden. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Beratung oder einer Psychotherapie. Adressen von Psychotherapeuten/-innen finden Sie über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat eine Liste mit Psychotherapeuten/-innen zusammen gestellt, die Erfahrungen in der Beratung und Therapie von blinden und sehbehinderten Menschen haben. Einige von den Therapeuten/-innen sind selbst blind oder sehbehindert, was in der Liste vermerkt ist.
Internet: www.dbsv.org/psychologische-beratung
Finanzielle Hilfen für blinde Menschen in Bayern
Nachteilsausgleich – Blindengeld - Blindenhilfe
Bayern trägt mit dem Blindengeld als reiner Landesleistung der besonderen Situation seiner blinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Der Anspruch auf Blindengeld entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, frühestens mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Das Blindengeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Es kann bereits ab Geburt zustehen, sofern im ersten Lebensmonat des Kindes ein Antrag gestellt und die Blindheit nachgewiesen wird. Ist das Einkommen und Vermögen der betroffenen Personen gering, kann Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe bestehen.
Ab dem 1. Januar 2018 wurde ein Nachteilsausgleich für hochgradig sehbehinderte Menschen eingeführt. Der Bayerische Landtag hat das mit der Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit einem Sehvermögen von zwei bis fünf Prozent diesen Nachteilsausgleich erhalten.
Nachteilsausgleich
Monatliche Leistungshöhe:
- 176 Euro
- 352 Euro für Menschen die zusätzlich eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben
Blindengeld
Voraussetzungen (gekürzt):
- Blindengeld erhält, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat.
- Es muss Blindheit vorliegen. Blindheit bedingt nach dem SGB IX einen Grad der Behinderung (GdB) von 100.
- Außerdem sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung folgender Merkzeichen gegeben: Bl (blind), G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson), H (Hilflosigkeit), RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht).
- Einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayreuth auf Antrag aus (Zuständig für Blindengeldangelegenheit).
Der Anspruch auf Blindengeld entfällt mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen weggefallen sind. Ein Wegzug aus Bayern ist daher unverzüglich mitzuteilen.
Die Höhe des Blindengeldes wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
Monatliche Leistungshöhe:
- 590 Euro für volljährige blinde Menschen
- 590 Euro für minderjährige blinde Menschen
- Das Blindengeld wird um die Hälfte gekürzt, wenn blinde Menschen in einer Pflege- oder Senioreneinrichtung leben.
- Bei häuslicher Pflege werden angerechnet (auch bei privater Pflegeversicherung):
- in Pflegegrad II ein Betrag von 46 Prozent des Pflegegeldes für Pflegegrad II,
- in den Pflegegraden III bis V je ein Betrag von 33 Prozent des für Pflegegrad III vorgesehenen Pflegegeldes.
Die Regionen des Zentrums Bayern Familie und Soziales sind für die Zahlung von Blindengeld zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: 0921 605-03
Telefax: 0921 605-3903
www.zbfs.bayern.de
Antrag auf Zahlung von Blindengeld
Weitere Informationen bei den Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
Blindenhilfe
Die Höhe der Blindenhilfe nach dem SGB XII ist bundesweit einheitlich und wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Sie beträgt:
- 694,68 Euro für volljährige blinde Menschen
- 347,94 Euro für volljährige blinde Menschen in stationären Einrichtungen
- 347,94 Euro für minderjährige blinde Menschen
- 173,97 Euro für minderjährige blinde Menschen in stationären Einrichtungen
Anrechnung von 50 Prozent des Pflegegeldes des Pflegegrades II, in den Pflegegraden III bis V Anrechnung von 40 Prozent des Pflegegeldes, höchstens jedoch Kürzung auf 50 Prozent der Leistung. Anwendbar auch bei Pflegesachleistungen. Von der errechneten Blindenhilfe (siehe oben) ist das ggf. gekürzte Blindengeld abzuziehen. Die Differenz ergibt die ergänzende Blindenhilfe.
Erholung, Freizeit, Kultur & Sport
Blindenkommentator beim FC Ingolstadt
Bereits seit dem Jahr 2011 werden die Spiele des FCI kommentiert. Das Besondere: Ihre Impressionen und Eindrücke schildert der ehrenamtliche FCI-Mitarbeiter für ein besonderes Fan-Klientel. Er kommentiert für Blinde und Sehgeschädigte.
Wer sich für unser Angebot interessiert und dies an einem Spieltage nutzen will, kann sich an Herrn Ott wenden.
Kontakt
Herr Ott
Telefon: 0841 88557-144
Fax: 0841 88557-126
E-Mail: sw@fcingolstadt.de
Barrierefreies Kino mit Greta
GRETA – barrierefreies Kino mit Audiodeskription
Die App macht es möglich, dass auch Blinde und Sehbehinderte ins Kino gehen können. Greta steht für Audiodeskription. Die App Greta hilft und beschreibt Szenen und Bilder des Films, die von Blinden und Sehbehinderten nicht wahrgenommen werden können.
Die App ist kostenlos erhältlich über App Store für iOS oder bei Google Play. Einen Erklärfilm und weitere Informationen finden Sie über diesen Link.
Wie es funktioniert :
- Einfach GRETA kostenlos aus dem App Store oder aus Google Play herunterladen.
- Die App starten, den gewünschten Film aussuchen und die entsprechende Audiodeskription herunterladen.
- Jetzt bist du bereit für den Kinobesuch.
- Im Kino einfach die eigenen Kopfhörer einstecken und GRETA starten, zurücklehnen und genießen. Die App erkennt den Film automatisch und spielt die Audiodeskription synchron zum Film ab.
- Du kannst das Abspielen der Audiodeskription jederzeit unterbrechen oder manuell synchronisieren. Beim Fortfahren wird die Audiodeskription selbständig wieder an der richtigen Stelle des Films abgespielt.
Tipp: Am Besten geeignet für diese Anwendung sind In-Ear Kopfhörer, die im Lieferumfang fast aller Smartphones enthalten sind. Mit einem Ohr hörst du die Audiodeskription, mit dem anderen Ohr tauchst du in den vollen Kinosound ein.
Hotels für blinde und sehbehinderte Menschen
AURA-HOTEL Saulgrub
Das 3-Sterne Komfort-Hotel erfüllt die Voraussetzungen des bundesweiten Projektes „Barrierefrei Reisen für Alle“. Es ist besonders spezialisiert für blinde und sehbehinderte Gäste. Es verfügt über ein individuelles Gästebetreuungsangebot, zum Beispiel begleiteten Spaziergängen & Wanderungen, Ausflügen und sportlichen Aktivitäten bis zu Abendveranstaltungen mit Konzerten und Vorträgen.
AURA-HOTEL
Kur- und Begegnungszentrum
Saulgrub gGmbH
Alte Römerstraße 41-43
82442 Saulgrub
Telefon: 08845 99-0
Telefax: 08845 99-121
E-Mail: info@aura-hotel.de
Internet: www.aura-hotel.de
Allgäu ART Hotel
Das Hotel verfügt über ein Taktiles Leitsystem als Orientierungshilfe durch Bodenindikatoren im gesamten Hotel. Eine gute Orientierung ist durch taktile Beschilderungen und Pläne vorhanden.
Allgäu ART Hotel
Alpenstraße 9
87435 Kempten
Telefon: 0831 540-8600
E-Mail: info@allgaeuarthotel.de
Internet: www.allgeauarthotel.de
Deutsches Medizinhistorisches Museum
1723 schuf die Medizinische Fakultät auf dem Gelände hinter dem Anatomiegebäude einen „Hortus medicus”, in dem die Medizinstudenten in Botanik und Arzneimittellehre unterrichtet wurden. 1992 wurde diese Tradition mit der Anlage eines Arzneipflanzengartens und eines Duft- und Tastgartens wiederbelebt. Der Besuch des Gartens ist kostenlos.
Die Öffnungszeiten entsprechen denen des Museums (Dienstag bis Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr). In der warmen Jahreszeit werden öffentliche Gartenführungen zu verschiedenen Themen angeboten (Termine siehe Veranstaltungsübersicht). Bei Interesse können diese Führungen auch von Gruppen gebucht werden. Wie das geht, erfahren Sie auf der Seite Führungen.
Das Museumscafé hortus medicus bietet die Möglichkeit, die wunderbare Stimmung des Gartens bei einer Tasse Kaffee zu genießen.
Internet: www.dmm-ingolstadt.de/garten
Bayerische Blindenhörbücherei e. V.
Die Bayerische Blindenhörbücherei e. V. (kurz BBH) bietet sehbehinderten und blinden Menschen Hörbücher zur kostenlosen Ausleihe an. Von Krimis über Liebesromane bis hin zu Klassikern der Weltliteratur – es ist für jeden Leser etwas dabei.
Kontakt
Bayerische Blindenhörbücherei e. V.
Lothstraße 62
80335 München
Telefon: 089 121551-0
Telefax: 089 121551-23
Internet: www.bbh-ev.org
Ohrfunk, das Radio, das Brücken baut
Ein Programm der Medieninitiative blinder und sehbehinderter Menschen in Deutschland (MIBS) e. V.
Kontakt
Ohrfunk.de
Ilbeshäuser Weg 18
13435 Berlin
Telefon: 030 40109160
E-Mail: info@ohrfunk.de
Schminktipps für Blinde
Lippenstiftmuseum
Helmstedter Straße 16 in 10717 Berlin
Telefon: 030 854 28 29 (Mi. bis Fr. 11 bis 19 Uhr)
E-Mail: info@lippenstiftmuseum.de
Besuche und Besichtigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Interessante Links für blinde und sehbehinderte Menschen
Broschüren und Faltblätter für blinde und sehbehinderte Menschen
Informationspaket zu COVID-19 für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) schafft ein barrierefreies Hör- und Onlineangebot für alle blinden und sehbehinderten Menschen in Bayern mit Informationen zu COVID-19. Das Informationspaket umfasst eine Hör-CD, Corona-Informationen im BIT-Teleservice und eine Webseite mit relevanten Informationen zu Corona. Inhalte der Hör-CD dem Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 vom Deutschen ... mehr