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Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung

Das Ausmaß der Parkerleichterungen und der räumliche Umfang der Genehmigung richten sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung und der Merkzeichen, welche vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt werden.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die Stadt Ingolstadt als Straßenverkehrsbehörde fachlich nicht in der Lage ist, Ihren gesundheitlichen Zustand objektiv zu bewerten.

Die Prüfung, ob die Kriterien erfüllt sind, wird ausschließlich vom ZBFS geführt. Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden. Wenn bei Ihnen einer der folgenden medizinischen Voraussetzungen vorliegt und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung durch das ZBFS ausgestellt wurde, können Sie einen Parkausweis erhalten. 

Wichtige Hinweise zum Auslegen der Parkausweise:

  • Die Parkberechtigung ist während des Parkens durch den an der Innenseite der Windschutzscheibe gut lesbar ausgelegten Parkausweis nachzuweisen
  • Der Parkausweis darf nur im Beisein der schwerbehinderten Person benutzt werden
  • Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen


Voraussetzungen für den Erhalt eines internationalen blauen Parkausweises (Merkzeichen aG, BI, Personen mit beidseitiger Amelie/Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen)

  • Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • Zuerkennung des Merkzeichens „BI“ (Blinde)
  • Contergan-Geschädigte, d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie und vergleichbarer Funktionseinschränkungen, z.B. Amputation beider Arme)
  • Hauptwohnsitz in Ingolstadt

Welche Unterlagen werden für den EU-Parkausweis benötigt?

Vorzulegen ist

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (Online-Antrag)
  • Personalausweis/Reisepass des Berechtigten
  • Schwerbehinderten-Ausweis
  • Einstufungsbescheid durch ZBFS oder Bescheinigung vom ZBFS über die festgestellte beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
  • Foto im Passbildformat
  • Unterzeichnete Vollmacht der/dem Berechtigten (bei Beantragung/Abholung durch eine andere Person)
  • Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei.

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Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung ohne außergewöhnliche Gehbehinderung – Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa – Stomaträger


Voraussetzungen für den Erhalt eines orangefarbenen Parkausweises (BRD)

  • Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa sowie vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 60.
  • Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) oder vergleichbaren Einschränkungen mit einem Einzel-GdB 70.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen ist

  • Vollständig ausgefüllter Antrag (Online-Antrag)
  • Personalausweis/Reisepass des Berechtigten
  • Schwerbehinderten-Ausweis
  • Einstufungsbescheid durch das ZBFS
  • Bescheinigung vom ZBFS zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
  • Unterzeichnete Vollmacht von der/dem Berechtigten (bei Beantragung/Abholung durch eine andere Person)
  • Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei

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Ausländische Schwerbehinderte in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gründungsmitglied des im Jahre 2006 (als Erweiterung der früheren CEMT) entstandenen Internationalen Transportforums – ITF verpflichtet, den Schwerbehinderten der anderen Mitgliedstaaten die gleichen Parkerleichterungen (bei gegenseitiger Anerkennung) wie inländischen Schwerbehinderten zu gewähren.

Ausländischen Schwerbehinderten, die sich aus privaten oder beruflichen Gründen in Deutschland aufhalten und (als Fahrer oder Beifahrer) Parkerleichterungen für Behinderte beanspruchen möchten, empfehlen wir deshalb, den Behindertenparkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol des Heimatlandes nach Deutschland mitzunehmen, und diesen bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen im Fahrzeug von außen gut lesbar auszulegen.

Ob und unter welchen Bedingungen ein Parkausweis für Behinderte im Ausland erteilt werden kann, entscheidet allein die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Heimatlandes. Nur ausländische Schwerbehinderte mit regelmäßigem Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Ingolstadt können Parkerleichterungen für Behinderte nach den gleichen Vorgaben wie inländische Schwerbehinderte beantragen.