Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung
Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.Beschreibung
Die Kommunen weisen insbesondere in den Innenstädten eine gewisse Anzahl von Parkplätzen für die Nutzung durch Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde aus. Dies erfolgt mit dem blauen P-Schild und einem Zusatzschild mit dem Rollstuhlfahrersymbol oder einem Zusatzschild, mit dem ausdrücklich das Auslegen eines Parkausweises gefordert wird.
Die Berechtigung zur Benutzung dieser besonders gekennzeichneten Stellflächen wird durch einen besonderen Parkausweis in hellblauer oder blauer Farbe nachgewiesen. Der Ausweis muss von außen gut lesbar im Fahrzeug ausliegen (z. B. auf dem Armaturenbrett).
Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und der Parkausweis können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden. Das Auslegen des Schwerbehindertenausweises oder anderer Ausweise (z. B. oranger Parkausweis) alleine reicht nicht dazu aus, die Berechtigung zur Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätze nachzuweisen. Hier gilt ausschließlich der hellblaue (europäische) oder der dunkelblaue (Vermerk: "nur BY") Parkausweis. Parkausweise „nur BY“ werden nicht mehr ausgegeben, behalten jedoch bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Für den genannten Personenkreis ist die Möglichkeit, entsprechend ausgeschilderte Parkplätze an zentral gelegenen Orten zu nutzen, kein Privileg, sondern lediglich ein Ausgleich für eine sehr schwierig zu bewältigende Lebenslage. Für viele dieser Schwerstbehinderten bedeutet ein belegter Behindertenparkplatz, dass sie unter Umständen unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren müssen. Sie können wegen ihrer schweren Behinderung z. B. nicht einfach aussteigen um zu klären, ob jemand ein (unzulässig) parkendes Fahrzeug kurzfristig wegfahren könnte.
Aus diesem Grund hat die Polizei ein besonderes Augenmerk auf diese Parkplätze und lässt unberechtigt dort parkende Fahrzeuge konsequent abschleppen.
Erfüllt ein Antragsteller zwar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung des blauen Parkausweises für schwerbehinderte Menschen, so kann bei bestimmten Erkrankungen die Gewährung von Parkerleichterungen durch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO mit Ausstellung eines orangefarbenen Parkausweises in Betracht kommen. Durch diese Ausnahmegenehmigung können ebenfalls Parkerleichterungen gewährt werden (z. B. kostenloses Parken an einer Parkuhr), ein Recht auf die Benutzung der besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen ("Rollstuhlsymbol") besteht damit jedoch nicht.
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Voraussetzungen für den Erhalt eines internationalen blauen Parkausweises (Merkzeichen aG, BI, Personen mit beidseitiger Amelie/Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen)
- Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Zuerkennung des Merkzeichens „BI“ (Blinde)
- Contergan-Geschädigte, d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie und vergleichbarer Funktionseinschränkungen, z.B. Amputation beider Arme)
- Hauptwohnsitz in Ingolstadt
Welche Unterlagen werden für den EU-Parkausweis benötigt?
Vorzulegen ist
- Vollständig ausgefüllter Antrag (Online-Antrag)
- Personalausweis/Reisepass des Berechtigten
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Einstufungsbescheid durch ZBFS oder Bescheinigung vom ZBFS über die festgestellte beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
- Foto im Passbildformat
- Unterzeichnete Vollmacht der/dem Berechtigten (bei Beantragung/Abholung durch eine andere Person)
- Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei.
Antrag online stellen
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung - Stomaträger und Morbus-Crohn-Betroffene
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung ohne außergewöhnliche Gehbehinderung – Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa – Stomaträger
Voraussetzungen für den Erhalt eines orangefarbenen Parkausweises (BRD)
- Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa sowie vergleichbaren Einschränkungen mit Einzel-GdB 60.
- Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen) oder vergleichbaren Einschränkungen mit einem Einzel-GdB 70.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorzulegen ist
- Vollständig ausgefüllter Antrag (Online-Antrag)
- Personalausweis/Reisepass des Berechtigten
- Schwerbehinderten-Ausweis
- Einstufungsbescheid durch das ZBFS
- Bescheinigung vom ZBFS zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
- Unterzeichnete Vollmacht von der/dem Berechtigten (bei Beantragung/Abholung durch eine andere Person)
- Schwerbehinderte, die im Besitz eines „alten“ Parkausweises sind, legen diesen bitte im Original bei
Antrag online stellen
Ausländische Schwerbehinderte in Deutschland
Ausländische Schwerbehinderte in Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gründungsmitglied des im Jahre 2006 (als Erweiterung der früheren CEMT) entstandenen Internationalen Transportforums – ITF verpflichtet, den Schwerbehinderten der anderen Mitgliedstaaten die gleichen Parkerleichterungen (bei gegenseitiger Anerkennung) wie inländischen Schwerbehinderten zu gewähren.
Ausländischen Schwerbehinderten, die sich aus privaten oder beruflichen Gründen in Deutschland aufhalten und (als Fahrer oder Beifahrer) Parkerleichterungen für Behinderte beanspruchen möchten, empfehlen wir deshalb, den Behindertenparkausweis mit Rollstuhlfahrersymbol des Heimatlandes nach Deutschland mitzunehmen, und diesen bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen im Fahrzeug von außen gut lesbar auszulegen.
Ob und unter welchen Bedingungen ein Parkausweis für Behinderte im Ausland erteilt werden kann, entscheidet allein die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Heimatlandes. Nur ausländische Schwerbehinderte mit regelmäßigem Aufenthalt (Hauptwohnsitz) in der Stadt Ingolstadt können Parkerleichterungen für Behinderte nach den gleichen Vorgaben wie inländische Schwerbehinderte beantragen.
Online-Antrag auf Feststellung einer Behinderung
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen - D
Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen online beantragen. - Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen - EU
Sie können eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen online beantragen.
Kosten
Der Antrag und die Erteilung der Ausnahmegenehmigung mit Parkausweis sind kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- § 12 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Halten und Parken - § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis - § 49 Abs. 1 Nr. 12 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Ordnungswidrigkeiten - § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Verkehrsordnungswidrigkeit - Art. 25 Nr. 1 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)
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