Flüchtlinge und Asylbewerber in Ingolstadt
Der Artikel 16a des Grundgesetzes sowie die Genfer Flüchtlingskonvention gewähren politisch Verfolgten
und Menschen, denen auf Grund bestimmter anderer Merkmale in ihren Heimatländern Verfolgung droht, Schutz und Asyl. Während ihres Asylverfahrens werden die Antragsteller auf die einzelnen Bundesländer und dort auf Städte und Landkreise verteilt.
Die Stadt Ingolstadt ist sich ihrer Rolle in diesem Prozess bewusst und sorgt für die Unterbringung der Asylbewerber.
Auf Beschluss des Stadtrates wurde deshalb im Juni 2014 das Sachgebiet Asylbewerberangelegenheiten im Amt für Soziales eingerichtet.