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Familienplanungsfonds

Das Recht auf Familienplanung ist ein Grundrecht, das nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Frauen und Männer abhängig sein darf.

Aus diesem Grund hat sich die Stadt Ingolstadt dazu entschlossen als freiwillige Leistung der Stadt einen Familienplanungsfonds aufzulegen.

Wer kann diese Leistungen beziehen?

Ich gehöre zu keiner dieser Personengruppen - gibt es Härtefälle, in denen die Leistungen trotzdem beantragt werden können?

Welche Verhütungsmittel werden bezahlt?

In welcher Höhe werden die Kosten übernommen? Wann muss ich den Antrag stellen?

Ich möchte meine Verhütungsmittel im Ausland kaufen oder bestellen. Kann ich diese Rechnungen einreichen?

Ich möchte eine Verhütungsmethode nutzen, die nicht vom Arzt verordnet wird. Werden diese Kosten auch übernommen?

Werden die Leistungen für Männer und Frauen bezahlt?

Dürfen auch Frauen Rechnungen für Kondome einreichen?

Wie kann ich die Leistungen beantragen?

Wohin kann ich mich bei Fragen zu Familienplanung und Verhütung wenden?


Flyer Familienplanungsfonds in verschiedenen Sprachen