Finanzielle Hilfen
Allgemeine Sozialberatung / Schuldenberatung
Wenn Sie Unterstützung bei der Lösung finanzieller Probleme brauchen, können Sie einen Beratungstermin bei einer dieser Einrichtungen vereinbaren:
Caritas Kreisstelle Ingolstadt
Jesuitenstraße 1
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 3090
www.caritas-kreisstellen.de/allekreisstellen/ingolstadt/unsere-dienste/alleinerziehendenarbeit/alleinerziehendenarbeit
Diakonie Ingolstadt
Schrannenstraße 5
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 933090
www.dw-in.de/hilfe-und-beratung
Arbeitslosengeld I
Sie können ALG I beantragen, wenn Sie Ihre Arbeit verloren haben oder verlieren werden und vorher mindestens ein Jahr lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben (nicht Minijob).
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 9338555
www.arbeitsagentur.de
BAföG (Bundesausbildungsförderung)
Die Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden (Berufsfachschule, Fach- und Fachoberschule) Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen sind förderfähig. Auch für Alleinerziehende über 45 Jahren gibt es Möglichkeiten BAföG zu beantragen.
Stadt Ingolstadt
Schulverwaltungsamt
Ludwigstraße 30/ 2. Stock
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-2755
www.bafög.de
Bayerisches Familiengeld (für Kinder die bis Ende 2024 geboren wurden)
Familiengeld bekommen Eltern für jedes Kind vom 13. bis 36. Lebensmonat. Der Elterngeldantrag gilt (in Bayern) zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Es wird für Kinder gezahlt, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden.
Weitere Informationen unter:
Tel.: 0931-32090929
www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/
Bayerisches Kinderstartgeld (für Kinder die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden)
Das Familien- und Krippengeld werden künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Weitere Informationen hierzu unter: www.stmas.bayern.de/familiengeld/
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
BAB wird während einer dualen beruflichen (Erst-)Ausbildung bzw. einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gewährt.
Agentur für Arbeit Ingolstadt
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
www.arbeitsagentur.de
Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), dem SGB XII (Grundsicherung für nicht Erwerbsfähige) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf BuT-Leistungen (nach vorheriger Antragsstellung).
Folgende Leistungen gibt es für KiTa-Kinder und Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren:
- Übernahme der Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schüler/-innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler/-innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
- Schulbedarf für Schüler/-innen
- Lernförderung (Nachhilfe) für Schüler/-innen, die die Lernziele nicht erreichen können
Darüber hinaus gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Sie erhalten ein Budget von derzeit 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote, wenn sie z. B. am Musikunterricht, am Sport oder an Freizeiten teilnehmen.
Jobcenter Ingolstadt
Rathaus für Soziales
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/Bildung-Teilhabe
Bücherei
Wenn Sie Leistungsempfänger/-in nach SGBII, SGBIII oder SGBXII bzw. Inhaber/-in des IngolstadtPasses sind, haben Sie die Möglichkeit den Leseausweis der Stadtbücherei zu einer ermäßigten Jahresgebühr zu bekommen.
Stadtbücherei Ingolstadt
Hauptstelle im Herzogskasten
Hallstraße 2-4
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-3839
www.ingolstadt.de/kultur/Bildung-Wissenschaft/Stadtbücherei
Bürgergeld
Sie können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn Sie erwerbsfähig sind, aber Ihr Existenzminimum aktuell nicht aus eigener Kraft decken können, z.B. weil:
- Sie nicht erwerbstätig sind oder
- Ihr Einkommen nicht zum Leben ausreicht. Einkommen, wie z.B. Arbeitslohn wird mit einem Freibetrag angerechnet. Vorrangige Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kindergeld oder Elterngeld müssen beantragt werden und werden ebenfalls angerechnet. Auch vorhandenes Vermögen muss angegeben und gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Jobcenter Ingolstadt
Rathaus für Soziales
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45112 (Allgemeine Fragen zur Antragsstellung)
www.ingolstadt.de/Leben/ArbeitJobcenter
Auf folgende Leistungen haben Sie möglicherweise einen Anspruch:
- Regelbedarf
- Kosten der Unterkunft
- Mehrbedarf: Sie können Ihren Mehrbedarf beantragen, wenn Sie
- alleinerziehend (abhängig vom Alter der Kinder),
- schwanger oder
- behindert sind.
- Hilfen: Bei einem Bürgergeld anspruch können Sie Hilfen beantragen für:
- Erstausstattung und Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt (Umstandskleidung, Babygrundausstattung)
- Erstausstattung für die Wohnung (Möbel, Elektrogeräte)
- Bildung und Teilhabe (siehe hierzu den eigenen Punkt)
Elterngeld
Das Elterngeld gleicht fehlendes Erwerbseinkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen und dafür nicht in Vollzeit erwerbstätig sind. Alleinerziehende können bis zu 14 Lebensmonate BasisElterngeld bzw. 28 Lebensmonate ElterngeldPlus (und vier Bonusmonate) erhalten. Je nach Geburtsdatum des Kindes ist eine bestimmte Regionalstelle für die Antragsstellung zuständig.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Tel.: 0931 32090929
www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/elterngeld/
Familienplanungsfonds
Wenn Sie mindestens 22 Jahre alt sind und einen Anspruch auf bestimmte staatliche Unterstützungsleistungen haben, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel aus dem Familienplanungsfonds.
Die Leistungen des Familienplanungsfonds können bei der zentralen Bearbeitungsstelle für Bildung- und Teilhabeleistungen (beim Jobcenter) beantragt werden. Bis zum 21. Lebensjahr übernehmen die Verhütungskosen die Krankenkassen, informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Familienplanungsfonds im Jobcenter
Soziales Rathaus
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-2988
www.ingolstadt.de/Familienplanungsfonds
GEZ (Rundfunkgebührenbefreiung)
Sie können einen Befreiungsantrag aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen stellen. Die Befreiung kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden. Antragsformulare sind beim Bürgerservice im neuen Rathaus erhältlich. Dort ist auch eine Antragsstellung möglich.
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Tel.: 01806 99955510
www.rundfunkbeitrag.de
Stadt Ingolstadt
Bürgeramt
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-1500
www.ingolstadt.de/Leben/Soziales-Wohnen/Sozialhilfe-Grundsicherung/Rundfunkbeitrag
IngolstadtPass
Inhaber/-innen des IngolstadtPasses bekommen Ermäßigungen z.B. in Museen, Bädern, der Stadtbücherei, beim Eislaufen, bei der Musikschule, der Volkshochschule und bei bestimmten Konzerten, Kulturveranstaltungen und Vorstellungen im Stadttheater.
Sie können den Ingolstadt Pass beantragen, wenn Sie z. B. eine der folgenden Leistungen erhalten:
Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Asylbewerberleistungsgesetz (außer in ANKER-Einrichtungen), Übernahme bzw. Erlass von KiTa-Gebühren, Kinderzuschlag oder wenn Sie FSJ, FÖJ oder BuFDi absolvieren. Den Ingolstadt Pass können Sie i.d.R. bei der der städtischen Dienststelle beantragen, von der Sie Ihre Sozialleistungen erhalten (Ausnahmen: bei KiZ ist das Jobcenter zuständig und bei den Freiwilligendiensten das Bürgerhaus).
Weitere Informationen und Anträge unter: www.ingolstadt.de/ingolstadt-pass
Kinderbetreuungskosten
Die Kosten für den Besuch einer Kindertageseirichtung oder Mittagsbetreuung können übernommen werden, wenn den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist, die Kosten selber zu tragen, also wenn bspw. Ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt Ihrer Kinder zu decken. Anträge sind in den Kindergärten, Horteinrichtungen bzw. Kinderkrippen erhältlich.
Weitere Informationen und die Anträge erhalten Sie beim:
Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und Bildung
Finanzen, Betrieb und Gebührenübernahme
Harderstraße 17 / 3. Stock
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45634, -45635, -45636
www.ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Kinderbetreuung
Kindergeld und Kinderzuschlag
Für Kinder unter 18 Jahren bekommen Sie in der Regel Kindergeld. Wenn Ihre Kinder ausbildungssuchend oder in Ausbildung sind, können Sie auch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr der Kinder Kindergeld erhalten. Zusätzlich zum Kindergeld können Sie Kinderzuschlag beantragen. Dazu brauchen Sie ein Mindesteinkommen und die Voraussetzung dass Sie durch diesen Zuschlag (und evtl. Wohngeld) einen Bürgergeldbezug vermeiden.
Familienkasse
Heydeckplatz1
85049 Ingolstadt
Tel.: 0800 45555-30 (Bundesweite Servicenummer)
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder und
KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln | Bundesagentur für
Arbeit (arbeitsagentur.de)
Kinderbekleidung und -ausstattung
Gebrauchte Kinderkleidung gibt es günstig u.a. in folgenden Läden:
Secondhand Laden „kaufen und helfen” unter der Trägerschaft der ejsa Ingolstadt e.V.
Oberer Grasweg 18
85055 Ingolstadt
Tel.: 0841 88563820
www.aussiedlerarbeit.de/html/aktuelles.html
Caritas-Gebrauchtwarenmarkt
Carl-Benz-Ring 14-18
85080 Gaimersheim
Tel.: 0841 49018-628
www.caritas-wohnheime-werkstaetten.de/produkte-und-service/verwertung-im-caritas-markt/gebrauchtwarenmaerkte
SKF (Sozialdienst katholischer Frauen)
Kindertruhe (Secondhand) & Aktion Babykorb
Schäffbräustraße 11
85049 Ingolstadt
Tel.: 0160 90119001 und 0841 93755-0
www.skf-ingolstadt.de/kindertruhe-secondhand
Rente für Verwitwete und Waisenrente
Hinterbliebene können Leistungen aus der Renten- oder Unfallversicherung oder aus der Beamtenversorgung erhalten.
Stadt Ingolstadt
Amt für Soziales – Versicherungsamt
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-50245
www.ingolstadt.de/Leben/Soziales-Wohnen/Versicherungsamt
Schülerbeförderung
In Bayern gilt die Kostenfreiheit des Schulweges, wenn der kürzeste zumutbare Weg für Grundschüler/-innen mehr als zwei Kilometer und in den Jahrgangsstufen 5-10 mehr als drei Kilometer lang ist zur nächstgelegenen Schule. Für Schüler/-innen ab der 11. Klasse, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen oder die für mindestens drei Kinder Kindergeld bekommen, kann eine Kostenerstattung beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Aber auch dafür gilt, dass die Entfernung zur nächsten geeigneten Schule mehr als drei Kilometer beträgt.
Stadt Ingolstadt
Schulverwaltungsamt – Schülerbeförderung
Ludwigstraße 30 / 4. Stock
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-2752 und -2753
www.ingolstadt.de/Kultur/Schülerbeförderung
Sozialhilfe
Wenn Sie langfristig so schwer erkrankt oder gesundheitlich eingeschränkt sind, dass Sie nicht mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, haben Sie die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen.
Stadt Ingolstadt
Amt für Soziales – Sozialhilfe und Grundsicherung SGBXII
Soziales Rathaus
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-1630
www.Ingolstadt.de/Sozialhilfe
Steuererleichterungen
Nach einer Scheidung haben Sie die Möglichkeit, als Alleinerziehende/-r in die Steuerklasse II zu wechseln und einen Entlastungsbetrag zu erhalten.
Finanzamt Ingolstadt
Esplanade 38
850549 Ingolstadt
Tel.: 0841 311-0
www.finanzamt.bayern.de/Ingolstadt
Stiftungen
Familien in Not e.V.
Der Verein kann Alleinerziehende in Notlagen unterstützen. Dafür können Sie bei der folgenden Adresse einen Antrag stellen:
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Familien in Not e.V.
Adolf-Kolping-Str. 10 (Soziales Rathaus, 1. Stock Zimmer 112)
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45819
www.familieninnot-ingolstadt.de
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Die Landesstiftung kann kinderreiche Familien, Schwangere und Alleinerziehende in besonderen Notlagen unterstützen, wenn die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Beratung und Anträge:
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 605-3357 (Buchstaben A-H)
und 0921 605 -3342 (Buchstaben I-Z)
www.zbfs.bayern.de/foerderungen/stiftungen/landesstiftung_mutter_kind_familien/
Marianne Strauß Stiftung
Die Stiftung hilft bayernweit unverschuldet in Not geratenen Menschen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über soziale Beratungsstellen (wie Diakonie, Caritas, Sozialdienst kath. Frauen, Donum Vitae o.ä.) mit Sitz in Bayern.
www.msshilft.de/de
Elisabeth-Hensel-Stiftung
Durch diese Stiftung können z.B. Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr oder Heizkostenzuschüsse für Personen über 50 Jahre gefördert werden. Zuständig ist:
Stadt Ingolstadt
Hauptamt – Zentrale Dienste
Altes Rathaus
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-1020
www.ingolstadt.de/elisabeth-hensel-stiftung
Tafel
Die Ingolstädter Tafel verteilt Lebensmittel an Menschen, deren Einkommen nicht für den Erwerb von Lebensmitteln ausreicht. Um Lebensmittel zu erhalten, benötigen Sie einen Tafelausweis. Diesen können Sie dienstags von 10 bis 12 Uhr im Büro der Tafel beantragen. Bringen Sie hierzu Ihre Einkommensnachweise (z.B. den Bescheid über Bürgergeld) mit.
Tafel Ingolstadt e.V.
Proviantstraße 1
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 33491
www.tafel-in.de
Unterhalt und Unterhaltsvorschuss (UVG)
Der Elternteil, in dessen Obhut das Kind nicht lebt, ist barunterhaltspflichtig. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung beim Amt für Jugend und Familie bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Ihr Kind. Wenn der nichterziehende Elternteil keinen ausreichenden Unterhalt leistet, kann Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
Stadt Ingolstadt
Amt für Jugend und Familie
Rathaus für Soziales
Adolf-Kolping-Str. 10/ 3. Stock
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-45401
www.ingolstadt.de/Leben/Kinder-Jugend-Familie/Jugendamt
Wohnberechtigungsschein und Vormerkbescheid
Wenn Sie eine Sozialwohnung, also eine öffentlich geförderte Wohnung, benötigen, können Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Besonders einkommensschwache Haushalte können über einen Vormerkbescheid in eine geförderte Wohnung vermittelt werden. Hier finden Sie auch Informationen über die Vermietergesellschaften wie die GWG (Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft) und das St.-GundekarWerk.
Stadt Ingolstadt
Amt für Soziales
Wohnungswesen – Wohnberechtigungsschein
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-50160
www.ingolstadt.de/Leben/SozialesWohnen/Wohnen/Wohnberechtigungsschein
Wohngeld (Plus), Miet- oder Lastenzuschuss
Wenn Ihr Einkommen knapp ist und Sie eine Unterstützung bei Ihren Wohnkosten benötigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen staatlichen Zuschuss erhalten.
Stadt Ingolstadt
Amt für Soziales
Wohnungswesen – Wohnberechtigungsschein
Wohnungswesen – Wohngeldstelle
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-50165
www.ingolstadt.de/wohngeld