Informationen für Arbeitsuchende
Beantragung Bürgergeld
Bürgerinnen und Bürger, die in Ingolstadt wohnen, können den Antrag auf Bürgergeld formlos telefonisch unter 0841 305-45112, per E-Mail an jobcenter@ingolstadt.de oder ebenfalls schriftlich per (Haus-) Post beim Jobcenter, Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt stellen. Für die Bewilligung des Antrages benötigt das Jobcenter Ihre Angaben. Sie haben die Möglichkeit für Ihre Angaben einen Antrag über den Punkt Formulare auszudrucken oder können sich die entsprechenden Unterlagen bei uns im Hause persönlich im Servicebereich abholen. Ein bloßes Herunterladen der Antragsformulare aus dem Internet stellt keine Antragsstellung dar.
Es werden keine Leistungen für Zeiten vor der Antragsstellung erbracht. Der Antrag muss rechtzeitig bei uns im Servicebereich eingegangen sein. Ein Antrag wirkt dann auf den Ersten den Monats zurück.
Der Antrag gilt gleichzeitig für die Leistungen zu Bildung und Teilhabe.
Sie haben Fragen?
Fragen rund um Antrag, Termine und Abläufe
Für welche Personen ist das Jobcenter Ingolstadt zuständig?
- Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt
- Arbeitslose, deren Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit ausgelaufen ist und die keine anderen ausreichenden Einkünfte für ihren Lebensunterhalt haben
- Arbeitslose, deren Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit nicht für den Lebensunterhalt ausreichend ist
- Berufstätige, deren Lohn nicht für den Lebensunterhalt ausreichend ist
Was ist wichtig für den Erstantrag?
- Persönliche Vorsprache erforderlich -> siehe Öffnungszeiten
- Gültige Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Pass, andere Lichtbildausweise) aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (im Normalfall Familie) mitbringen
Was passiert nach meiner ersten Antragsstellung?
- Sichtung Ihrer Angaben auf Vollständigkeit, eventuell Übersicht über noch nachzureichende Unterlagen für die Bearbeitung
- Termin in der Arbeitsvermittlung für die Besprechung Ihrer indiviuellen Möglichkeiten
Wie kann ich mich auf meinen ersten Termin beim Arbeitsvermittler vorbereiten?
- Bewerbungsunterlagen mitbringen
- Übersicht über laufende Bewerbungen
- Vorab-Überlegungen, wo Sie Probleme sehen (z.B. Kinderbetreuung, Schulden etc.)
- Ziele überlegen (z.B. meinen Minijob ausbauen, Weiterbildung etc.)
Wie bekomme ich einen Termin beim Vermittler oder Leistungssachbearbeiter?
- Telefonisch beim direkten Ansprechpartner oder per E-Mail über das zuständige Team ->siehe Kontakte
- Für allgemeine Fragen nutzen Sie bitte möglichst unsere online-Terminvergabe
Welche Unterlagen kann ich per Post schicken oder am Jobcenter in den Briefkasten werfen?
- Unterlagen, für die der Sachbearbeiter keinen persönlichen Abgabe-Termin mit Ihnen vereinbart hat
- Bitte nur Kopien Ihrer Original-Unterlagen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden allerdings im Original benötigt.
- Hinweis: Sind die Unterlagen in einem Kuvert mit dem Namen des Vermittlers oder Sachbearbeiters erleichtern Sie uns wesentlich die Zuordnung und Bearbeitung
Musterbescheid und Musterberechnungsbogen
Beispielhafte Darstellung eines Bescheids mit Erklärungen
Beispielhafte Darstellung eines Berechnungsbogens mit Erklärungen
Unterkunftskosten
Angemessene Unterkunftskosten im Bereich der Stadt Ingolstadt
Im ersten Jahr (Karenzzeit) übernehmen die Jobcenter die tatsächlich anfallenden Kosten der Unterkunft, unabhängig ob die Wohnung angemessen ist oder nicht. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung jedoch angemessen (siehe Tabelle) sein. Auch Heizkosten werden nicht unbegrenzt erstattet, sondern müssen angemessen sein. Hier richten sich die Werte nach dem bundesweiten Heizspiegel.
Erfolgt in der Karenzzeit ein nicht erforderlicher Umzug mit höheren Kosten für Unterkunft und Heizung, so wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Sollte ein Umzug anstehen, sprechen Sie vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages im Jobcenter vor und beantragen eine Kostenzusicherung. Für Personen, deren Aufwendungen für eine nicht angemessene Wohnung bereits gekürzt sind, gilt diese Karenzzeit von einem Jahr nicht neu.
Seit dem 01.07.2024 gelten für die Bezieher/-innen von Bürgergeld folgende Mietobergrenzen:
Personenzahl |
angemessene qm |
angemessene Bruttokaltmiete |
1 |
50 |
570 Euro |
2 |
65 |
729 Euro |
3 |
75 |
854 Euro |
4 |
90 |
967 Euro |
5 |
105 |
1.128 Euro |
Jede weitere Person |
+15 |
+162 Euro |
Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Seit Anfang Januar 2023 müssen von den gesetzlich Versicherten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr beim Arbeitgeber vorgelegt werden, da dieser die Bescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.
Für Personen, die Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, gilt diese Neuerung nicht. Diese müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorlegen. Bitte fordern Sie daher aktiv die AUB bei Ihrem Arzt ein.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Weiterbildungsmaßnahme müssen die AUB im Krankheitsfall dem Maßnahme- oder Bildungsträger beziehungsweise dem Jobcenter vorlegen.
Bürgergeldempfänger, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen müssen dem Jobcenter keine AUB vorlegen.
Schulbedarf
Automatisch erhalten Schülerinnen und Schüler für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und zum 1. Februar. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Weitere Informationen über Leistungen aus dem Bereich "Bildung und Teilhabe" finden Sie auf dieser Seite.
Rund um Ihre Bewerbungen
Immer mehr Unternehmen sind inzwischen dazu übergegangen ihre offenen Stellen im Internet statt in der Presse zu veröffentlichen. Weiß man schon, für welches Unternehmen man sich interessiert, so ist ein Blick auf die unternehmenseigene Internetseite mit den Stellenageboten die erste Wahl. Alternativ kann man entsprechende Suchmaschinen nutzen, die dann passend zum eigenen Profil die offenen Stellen filtern.
Bei Fragen zu Ihren Bewerbungen wenden Sie sich gerne auch an Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler
Zu Ihrer weiteren Unterstützung haben wir für Sie Informationen rund um die Bewerbung zusammengestellt. Hier finden Sie eine Liste gängiger Jobbörsen, Tipps zur Erstellung von Bewerbungsunterlagen und zum Bewerbungsverfahren sowie Informationen zu verschiedenen Berufen. Dazu noch Hinweise zu den Bewerbungshilfen der Agentur für Arbeit (Berufnet, Berufsinformationszentrum "BIZ")
Teams der Arbeitsvermittlung
Team für Jugendliche und junge Erwachsene
Die persönlichen Ansprechpartner/innen im Jobcenter stehen in engem Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden und entwickeln mit ihnen konkrete weiterführende Perspektiven für Arbeit und Beruf. Ein umfassendes Angebot an Hilfen und Leistungen unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf und junge Erwachsene nach Ausbildung und Beschäftigungsverlust bei der möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Jobcenter kann (auch außerbetriebliche) Berufsausbildung fördern, die Teilnahme an einer arbeitsmarktbezogenen Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme zum Erwerb von praktischer Arbeitserfahrung anbieten – um nur einige Beispiele zu nennen.
Team für Alleinerziehende in Ingolstadt
Ein besonderes Augenmerk legt das Jobcenter auf die Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten. Hier trifft oftmals eine hohe Motivation auf Probleme, wie z.B. eingeschränkte Arbeitszeit, fehlende berufliche Ausbildung oder Berufserfahrung, Doppelbelastung Beruf und Familie und ungeklärte Betreuungssituation der Kinder.
Um bei diesen immer wiederkehrenden Problemen eine qualifizierte Hilfe anbieten zu können wurde hierfür ein Team für Alleinerziehende ins Leben gerufen. Die Kolleginnen des Teams haben Kontakt zum Jugendamt, zu Kindergärten und unterschiedlichen sozialen Einrichtungen. Durch diese Bündelung von fachspezifischen Kenntnissen und durch das aufgebaute Netzwerk können die Mitarbeiterinnen oft schnell und unbürokratisch Hilfe anbieten und den Weg in ein aktives Berufsleben ebnen und neue Perspektiven eröffnen.
Für Alleinerziehende werden auch spezielle Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Teilzeit angeboten, bei welchen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Überbrückung der Ferienzeit mit der Kinderbetreuung unterstützt werden können.
Eine Zusammenfassung wichtiger Informationen für Alleinerziehende finden Sie auf den Internetseiten von NINA - Netzwerk für Ingolstädter Alleinerziehende.
Bitte beachten: das Team hat seine Büros nicht im Sozialen Rathaus sondern am Heydeckplatz 1 (neben der Agentur für Arbeit).
Team für über 50 Jährige
Die intensive Betreuung von Leistungsberechtigten ab 50 Jahren findet ebenfalls in einem eigenen Team statt. Ältere Arbeitssuchende verfügen über eine lange Lebenserfahrung und mehrheitlich auch über eine lange Berufserfahrung, kämpfen aber auf der anderen Seite oftmals gerade wegen ihres Alters mit Vorurteilen.
Die persönlichen Ansprechpartner/innen im Team gehen auf altersspezifische Problemstellungen ein und helfen wieder neue und innovative Wege zu beschreiten, die als Ziel eine langfristige berufliche Integration haben.
Bitte beachten: das Team hat seine Büros nicht im Sozialen Rathaus sondern am Heydeckplatz 1 (neben der Agentur für Arbeit).
Team für anerkannte Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf das Bürgergeld. Für die steigende Zahl der anerkannten Flüchtlinge wurde im Jobcenter Ingolstadt bereits im April 2016 ein eigenes Team eingeführt.
Das Team arbeitet mit dem Sachgebiet Asyl und dem Ausländeramt zusammen, um möglichst schnell die bestmögliche Hilfe anbieten zu können. Gleichzeitig verfügen die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner über spezielle gesetzliche Kenntnisse und sind mit verschiedensten Einrichtungen und Schulen sowie Betrieben vernetzt.
Auf Grund eines fehlenden Netzwerkes aus Familienangehörigen oder Freunden ist oftmals ein erhöhter Betreuungs- und Beratungsbedarf , z.B. bei verschiedenen Antragstellungen, Hinweisen auf Anlaufstellen oder Hilfen bei Sozialversicherungen, gegeben.
Vor allem kümmert sich das Team um den Spracherwerb, die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen, den Schulbesuch und natürlich die Ausbildungs- und Arbeitssuche mit entsprechenden Unterstützungsangeboten.
Für anerkannte Flüchtlinge wurde vom Jobcenter Ingolstadt ein spezieller Kurzantrag für die Leistungen entwickelt. Zusätzlich werden Merkblätter in den speziell benötigten Sprachen bereitgestellt.
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
Die Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit liegen meist in einer besonders schwierigen Lebenssituation mit komplexen Problemlagen (z.B. Sucht, Schulden, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Kinderbetreuung etc.) und einer großen Distanz zum Arbeitsmarkt. Die Mitarbeiter/innen im Fallmanagement sind speziell qualifiziert, verfügen über ein komplexes Fachwissen und ein umfangreiches Netzwerk.
Die Teilnehmer/innen im Fallmanagement erhalten eine intensive (ganzheitliche), bedarfsgerechte und stärkenorientierte Beratung, bei der alle potenziellen Unterstützungsleistungen gebündelt werden unter Zuhilfenahme der örtlichen Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen und der kommunalen Dienstleistungen.
Die Teilnahme im Fallmanagement ist freiwillig. Damit wird vorausgesetzt, dass die Betroffenen eigenes Interesse haben ihre Situation zu verändern und aktiv daran arbeiten die gemeinsam formulierten und gesteckten Ziele zu erreichen.
Öffnungszeiten Jobcenter
Tag | Uhrzeit |
Mo. | 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Di., Mi., Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Do. | 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:30 Uhr |
Zentrale Rufnummern für
Auskunft & Termine:
0841 305-45112
Jugendberufsagentur:
0841 305-45230
Ansprechpartner für Unternehmen (Arbeitgeberteam):
0841 305-45101