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Behördenwegweiser

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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Erlass einer Benutzungsordnung

Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.

Informationen zur Benutzungsordnung

Anmeldung & Ausleihe & Ausweisverlängerung

Für die Medienausleihe ist ein eigener, gültiger Leseausweis erforderlich. Er muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden. Der Ausweis ist in der Hauptstelle im Herzogskasten, im Bücherbus und der Zweigstelle Südwest gültig. Die Ausleihe ist durch Selbstverbuchung oder an den Servicetheken bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich. Wenn Ihr Leseausweis abgelaufen ist, so können Sie ihn selber jederzeit online verlängern.

Anmeldung

  • Nach Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses mit Nachweis des Wohnortes erhalten Sie einen Leseausweis an der Information der Stadtbücherei im Herzogskasten (2. OG), in der Stadtteilbücherei Südwest oder im Bücherbus.

  • Sie können den Leseausweis für Erwachsene auch ⮕ online beantragen. Sobald Ihr Leseausweis ausgestellt ist, erhalten Sie eine E-Mail und können den Ausweis zu den Öffnungszeiten in der Stadtbücherei im Herzogskasten persönlich abholen.

  • Wenn Sie ausschließlich digitale Medien (E-Books, E-Audios, E-Videos, E-Paper) über die Onleihe Ingolstadt downloaden möchten, können Sie Ihre Anmeldekennung auch ohne persönliches Erscheinen erhalten. Klicken Sie dann bitte ⮕ hier.

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung das Anmeldeformular für Kinder und Jugendliche. Die Ausleihe von Kinder- und Jugendmedien ist grundsätzlich kostenlos.

 

Kontakt

Tel.: 0841 305-3821
Fax: 0841 305-3826
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen

Ausleihe

  • Die Leihfrist beträgt 28 Tage.
  • Für die Onleihe gelten folgende Sonderregelungen:
    E-Books: 21 Tage, E-Audios: 7 Tage, E-Videos: 3 Tage, E-Paper: 1 Tag bzw. 2 Stunden.
  • Die Ausleihe von Kinder- und Jugendmedien ist mit Leseausweisen für Kinder bis 18 Jahren kostenlos: Analoge Medien (Bücher, Spiele, Hörbücher, DVDs, CDs) aus den Kinder- und Jugendbereichen sind für alle Leserinnen und Leser kostenlos. Digitale Medien sind mit kostenlosen Leseausweisen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ab 01.06.2023  kostenlos.
  • Für die Entleihung aller anderen Medien wird eine Ausleihgebühr erhoben.
    Sie beträgt
    • als 3-Monatsgebühr 11 Euro
    • als Jahresgebühr 30 bzw. 18 Euro mit Ermäßigung für Erwachsene 
    • als Jahresgebühr 13 Euro für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (bei Ausleihe aus den Erwachsenenbeständen)
    • Familienkarte  40 Euro (Personen im Familienverband mit gleichem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz)
    • Tagesgebühr 5 Euro
  • Eine ermäßigte Jahresgebühr von 18 Euro gilt für:
    • Schülerinnen, Schüler und Studierende über 18 Jahren 
    • Schwerbehinderte Personen
    • Arbeitslose und Personen mit Leistungen nach SGB II, III oder XII oder IngolstadtPass
    • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst sowie im freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahr
    • Personen mit bayerischer Ehrenamtskarte
Bitte jeweils Ausweis bzw. Bescheid vorlegen. 
  • Innerhalb des bezahlten Zeitraumes können Sie beliebig oft und beliebig viele Medien entleihen.
  • Eine Verlängerung der Leihfrist ist grundsätzlich zweimal möglich.
    Nicht verlängern kann man:
    • bei Medien, die bereits zweimal verlängert wurden
    • bei Vormerkung durch einen anderer Leserin oder anderen Leser
    • bei abgelaufener Ausleihgebühr bei gesperrtem Leseausweis
Die Verlängerung ist im Internet, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich möglich.
Bei abgelaufener Ausleihgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken.

Ausweisverlängerung

Wenn Sie Ihren Leseausweis verlängern möchten, so melden Sie sich im OPAC in Ihrem Lesekonto bei Login an. Nummer des Leseausweises und Ihr Passwort, als Standard wird Ihr Geburtsdatum ohne Punkte verwendet.

Es erscheint die Meldung: Ihr Benutzerkonto ist abgelaufen mit einem Link zur Verlängerung. Diesen können Sie anklicken und anschließend die Verlängerung mit dem Button "Bibliotheksausweis verlängern"  bestätigen. Der Ausweis wird verlängert und die Gebühr in Ihrem Gebührenkonto als offen vermerkt.

Oder Sie klicken auf der linken Seite auf den Reiter "Bibliotheksausweis verlängern". Jetzt können Sie die zuletzt gültige Gebühren- oder Nutzungsart verlängern (kostenlose Nutzung, Jahresgebühr mit/ohne Ermäßigung,
3-Monatsgebühr, Tagesgebühr).  Eine Änderung der Gebühr muss von der Stadtbücherei eingetragen werden. Ermäßigungsdokumente (Studentenausweis, Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung des Arbeitsamtes, etc.) schicken Sie bitte an stadtbuecherei@ingolstadt.de oder legen sie in der Bücherei vor. Jetzt bestätigen Sie bitte die Gebührenbelastung und klicken auf „Bibliotheksausweis verlängern“.

Die entstandene Gebühr können Sie sofort online bezahlen: Klicken Sie den Reiter „Gebühren und Entgelte“ auf der linken Seite Ihres Lesekontos an.

Bitte zeigen Sie Adressänderungen oder Änderungen der E-Mail-Adresse der Bücherei an. Dies können Sie auch online tun (Lesekonto, Reiter „Persönliche Daten“).


Gebühren & Satzungen

(die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung ist bindend)

Hausordnung

Die Stadtbücherei Ingolstadt erlässt gemäß § 13 Abs.4 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Ingolstadt folgende

Hausordnung

Die folgenden Regeln gelten für alle Personen, die sich in den Räumen der Stadtbücherei aufhalten oder sie benutzen, unabhängig davon, ob diese Personen einen Leserausweis besitzen.

  1. In den Räumen der Stadtbücherei ist auf andere Nutzerinnen und Nutzer Rücksicht zu nehmen. Störendes Verhalten, das der Zweckbestimmung einer Bibliothek widerspricht, ist nicht gestattet.
  2. Im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer sind die baulichen Anlagen, die Ausstattung und die Medien der Stadtbücherei pfleglich zu behandeln.
  3. Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Blinden- und Behindertenbegleithunden, ist in den Büchereiräumen nicht gestattet.
  4. Das Essen und Trinken ist in allen Räumen grundsätzlich untersagt, außer im Lesecafé des Herzogskastens. Abweichende Regelungen können in der Schul- und Stadtteilbücherei Südwest sowie von der Büchereileitung getroffen werden.
  5. Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Stadtbücherei ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Büchereileitung möglich.
  6. Das Mitnehmen von Medien ohne ordnungsgemäße Ausleihverbuchung wird als Diebstahl betrachtet und angezeigt. Das Personal ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.
  7. Für Kinder sind die begleitenden Erwachsenen aufsichtspflichtig. Für Kinder ohne verantwortliche Begleitperson besteht keine Aufsichtspflicht durch das Büchereipersonal.
  8. Die Nutzerinnen und Nutzer haben den im Vollzug dieser Hausordnung getroffenen Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen und Verhaltensregelungen kann gemäß § 6 der Satzung über die Nutzung der Stadtbücherei Ingolstadt der weitere Aufenthalt untersagt werden. Bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
  9. Das Hausrecht übt die Büchereileitung aus.

Ingolstadt, 01.09.2023 Gez. Heike Marx-Teykal, Leiterin der Stadtbücherei Ingolstadt

Mahnungen

Mahnschreiben werden von der Stadtbücherei Ingolstadt per Briefpost oder auf Wunsch per E-Mail verschickt, in der Regel ab der 2. Überschreitungswoche.

Für das erste Mahnschreiben/E-Mail werden laut Gebührensatzung der Stadtbücherei 4 Euro berechnet. Für die 2. Mahnung werden 12 Euro berechnet. Danach wird ein Leistungsbescheid fällig, der laut Satzung 36 Euro kostet. Die Gebühr wird mit Verschicken der Mahnung fällig, unabhängig davon, ob sich das Schreiben/E-Mail mit der Rückgabe der Medien überkreuzt.

Für die aktuellen Kontaktinformationen (Briefadresse und E-Mail-Adresse) trägt jede Leserin und jeder Leser selber die Verantwortung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei.

Kontakt:

Medienarten & Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen bietet die Stadtbücherei an:

  • Ausleihe von folgenden Medien für alle Altersgruppen:
  • Büchern, Zeitschriftenheften, Hörbüchern, DVD, Musik-CDs, Gesellschaftsspielen, Konsolenspielen, Noten,Tonies
  • Download von E-Books, E-Audios, E-Papers,digitalen Kinderbüchern über die Tigerbooks App
  • Nutzung von Datenbanken (Munzinger, Brockhaus)
  • Digitale Lernmaterialien und digitale Spiele
  • Lese- und Arbeitsplätze mit WLAN
  • Fernleihe
  • PCs mit Ausdruckmöglichkeit
  • Fotokopierer
  • Nutzung von Brettspielen und Konsolenspielen in der Bücherei
  • Lesecafé und Treffpunkt
  • Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene
  • Büchereiführungen, Rechercheseminare
  • Unterrichtsbegleitende Downloads, CDs, Klassensätze, Geräte für Schulen

Onleihe – Anmeldung, Nutzung & Verlängerung

Anmeldung & Nutzung der Onleihe

Wenn Sie ausschließlich die Onleihe Ingolstadt und/oder die App Tigerbooks nutzen möchten, können Sie sich ohne persönliches Erscheinen wie folgt anmelden:

  1. Drucken Sie das Anmeldeformular oder das Anmeldeformular für Kinder und Jugendliche aus, füllen Sie es vollständig aus und unterschreiben Sie es.
    Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.
  2. Fügen Sie eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei.
  3. Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular und die Ausweiskopie und gegebenenfalls den Ermäßigungsnachweis an die Stadtbücherei Ingolstadt, Hallstraße 2-4, 85049 Ingolstadt, Fax (0841 305-3849), E-Mail onleihe.stadtbuecherei@ingolstadt.de.
    Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass beim Versand einer E-Mail grundsätzlich ein gewisses Sicherheitsrisiko für Ihre Daten durch Dritte besteht.
  4. Zur Zahlung der Ausleihgebühr haben Sie zwei Möglichkeiten:
    1. Sie können Ihre Gebühr bequem per Paypal, Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte bezahlen. Wenn Sie eine dieser Zahlungsarten nutzen wollen, informieren Sie uns bitte per E-Mail darüber und geben an, mit welcher Ausleihgebühr Sie die Onleihe nutzen möchten (Jahresgebühr 30,-- Euro für Erwachsene ohne Ermäßigung, ermäßigte Jahresgebühr 18,-- Euro oder Quartalsgebühr 11,-- Euro). Kinder und Jugendliche mit eigenem Kinderausweis nutzen Onleihe und TigerBooksApp kostenlos ab 01.06.2023.
      Wir senden Ihnen dann Ihre Login-Informationen per E-Mail zu. Damit können Sie sich in unserem Online-Katalog(OPAC) einloggen und dort über den Menüpunkt „Gebühren“ in Ihrem Lesekonto die Zahlung durchführen. Ihr Zugang zur Onleihe wird mit dieser Zahlungsart sofort automatisch freigeschaltet. Oder:

    2. Überweisen Sie die 3-Monatsgebühr (11,-- Euro) oder die Jahresgebühr (30,-- Euro) für Erwachsene, ermäßigt 18,-- Euro an:
      IBAN: DE48 7215 0000 0000 0009 27
      BIC: BYLADEM1ING (Sparkasse Ingolstadt)
      Verwendungszweck: Stadtbücherei/ Ausleihgebühr/ Name des/r Büchereikarteninhabers/in oder Leseausweisnummer
      Bitte informieren Sie uns kurz per E-Mail, wenn Sie die Gebühr überwiesen haben. Nach Eingang der Unterlagen und Überprüfung des Zahlungseinganges (dies kann etwa eine Woche dauern) senden wir Ihnen Ihre  Login-Informationen per E-Mail zu.
      Bitte beachten Sie, dass diese Anmeldung nur zum Download von E-Medien in der Onleihe und zur Nutzung der App Tigerbooks berechtigt.

Onleihe Leseausweisverlängerung

  • Am schnellsten geht es, wenn Sie per Paypal, Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte bezahlen. Melden Sie sich dafür mit Ihrem Onleihe-Zugangsdaten in unserem Online-Katalog(OPAC) an, verlängern Sie dort Ihren Ausweis und führen Sie über den Menüpunkt „Gebühren“ in Ihrem Lesekonto die Zahlung durch. Ihr Zugang zur Onleihe wird dadurch sofort automatisch verlängert. Auch kostenlose Kinderausweise müssen nach 1 Jahr kostenfrei verlängert werden.
  • Sie können auch die Ausleihgebühren überweisen (3-Monatsgebühr (11,-- Euro) oder die Jahresgebühr (30,-- Euro, ermäßigt 18,-- Euro)) an die obengenannte Konto­verbindung.
    Bitte geben Sie in diesem Fall auch Ihre Leseausweisnummer und/oder den Namen im Verwendungszweck an.

Informieren Sie uns bei der Verlängerung kurz per E-Mail, wenn Sie die Gebühr überweisen.

Bitte beachten Sie, dass der Ausweis erst bei Eingang der Zahlung wieder für die Nutzung freigeschaltet wird (nach § 2 der Gebührensatzung). Dies kann etwa eine Woche bei  Überweisungen dauern. Kostenlose Kinderausweise werden sofort freigeschaltet.

 

Tel.: 0841 305-3821
Fax: 0841 305-3826
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Rückgabe

Die entliehenen Werke sind spätestens am festgelegten Rückgabetag zurückzugeben. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf den Ablauf der Benutzungsdauer hinzuweisen. Bei mehrteiligen Medien und Spielen sowie bei Nutzung der Rückgabe an Selbstverbucherautomaten und Außenrückgabe wird innerhalb von 2 Tagen nach Rückgabe die Vollständigkeit und Schadenfreiheit überprüft. Auf Wunsch des Entleihers erfolgt die Überprüfung unverzüglich nach Rückgabe.

Außenrückgabe am Herzogskasten

Unsere Außenrückgabe befindet sich vor der Stadtbücherei im Herzogskasten neben dem Eingang zur Kinderbücherei und ermöglicht es, auch außerhalb der Öffnungszeiten und vor allem auch während der Schließzeiten der Stadtteilbücherei Südwest und des Bücherbusses, die entliehenen Medien termingerecht zurückzugeben und so Säumnisgebühren zu verhindern.

Säumnisgebühren, die durch verspätete Rückgabe entstehen, werden auf dem Lesekonto vermerkt und können beim nächsten Büchereibesuch oder online per Paypal oder Kreditkarte bezahlt werden. Bitte beachten Sie zur fristgerechten Abgabe das Rückgabedatum auf Ihrer Ausleihquittung.

Auch Büchereikundinnen und Büchereikunden, die nur selten in die Innenstadt kommen, haben so die einfache Möglichkeit, die Leihgaben pünktlich zurückzugeben.

 

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns per E-Mail:

Rückgabe - Selbstverbuchungsstation

Sie können im Herzogskasten Ihre Medien an Automaten selbst ausleihen und zurückgeben. Bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter im Erdgeschoss selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung und erklären Ihnen gerne die Benutzung der Geräte.

Und so funktioniert die Rückgabe:

Schritt 1:

Zum Zurückgeben tippen Sie unten links auf "Rückgabe".

Schritt 2:

Legen Sie nun die Medien, die Sie zurückgeben möchten, auf die Platte des Geräts. Wir empfehlen, maximal 5 Medien auf einmal einzulegen, CDs und DVDs bitte einzeln. Am Bildschirm erscheinen nun in grüner Schrift die Titel der eingelegten Medien. Damit sind diese von Ihrem Lesekonto zurückgebucht.

Schritt 3:

Mit "Fertigstellen" unten rechts schließen Sie Ihr Konto. Nun können Sie sich unten links eine Rückgabequittung ausdrucken lassen.

Schritt 4:

Die zurückgegebenen Medien werfen Sie anschließend direkt neben dem Automat in unsere Rückgabekästen ein. Dafür stehen insgesamt zwei Kästen für Bücher und einer für CDs und DVDs bereit.

Rückgaberegal

Das Rückgaberegal in der Kinderbücherei und der Stadtteilbücherei Südwest bucht Ihre Bücher, CDs, DVDs und Spiele vollautomatisch zurück. Bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung und erklären Ihnen gerne die Benutzung der Geräte.

Und so funktioniert es:

Schritt 1:

Stellen Sie einfach Ihre Medien in das Regal (Bücher und Spiele in die großen Fächer und CDs, DVDs in die kleinen Fächer). Auf dem Display erscheint nun in grün, ob und wie viele Medien zurückgebucht worden sind.

Schritt 2:

Nun müssen Sie nur noch kontrollieren, ob alle von Ihnen eingestellten Medien zurückgebucht worden sind.
Wir empfehlen Ihnen, immer Stapel von 5 Büchern/CDs/DVDs einzulegen, da dies bei großen Mengen am besten zu zählen ist.

Eine Rückgabequittung bekommen Sie an diesem Gerät nicht. Wenn Sie eine Rückgabequittung wünschen, nutzen Sie bitte die Rückgabeautomaten im Eingangsbereich (im Herzogskasten) oder fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Säumnisgebühren - nie wieder bezahlen?

Ab sofort können sich Leserinnen und Leser, die eine E-Mail-Adresse in der Stadtbücherei bekanntgeben, für den kostenlosen Erinnerungsservice eintragen (lassen).
Die Erinnerungs-E-Mail wird von der Stadtbücherei automatisch geschickt, wenn herkömmliche Medien, die aus der Bücherei entliehen wurden, sich kurz vor dem Rückgabedatum befinden und eine Rückgabe oder Verlängerung nötig ist.
Herkömmliche Medien sind Bücher, CDs, DVDs, Spiele, Zeitschriftenhefte u.a. aus den Standorten Herzogskasten, Bücherbus und Stadtteilbücherei Südwest.

Die Erinnerungs-E-Mail wird 3 Tage vor Fälligkeitstermin verschickt. Im Idealfall erfolgt eine Reaktion der Leserin oder des Lesers rechtzeitig, so dass keine Säumnisgebühren fällig werden.
Es findet keine automatische Verlängerung des Leihgutes statt, jede Leserin und jeder Leser muss sich also immer noch eigenverantwortlich um die Verlängerung oder Rückgabe innerhalb von 3 Tagen kümmern. Hierbei kann die 24-Stunden-Rückgabemöglichkeit am Herzogskasten gute Dienste leisten oder die Internetverlängerung, die ebenfalls ständig verfügbar ist.

Also gute Voraussetzungen für alle Leserinnen und Leser, künftig  keine ärgerlichen Säumnis- und Mahngebühren mehr zu bezahlen.

Und so melde ich mich für den Erinnerungsservice an:

  1. Die E-Mail-Adresse entweder persönlich oder per E-Mail der Bücherei bekanntgeben (stadtbuecherei@ingolstadt.de) mit Angabe der Ausweisnummer und dem Stichwort „Erinnerungsservice“. Jede  Leserin und jeder Leser kann die E-Mailadresse auch selber im Internet bei ihren/seinen gespeicherten Kontaktdaten ergänzen: unter Bibliothekskatalog OPAC, dann Ausweisnummer und Passwort bei Login eingeben und auf „Persönliche Daten“ klicken
  2. Wenn die E-Mailadresse bereits in der Stadtbücherei hinterlegt ist, ebenfalls die Kontaktdaten aufrufen (siehe oben) und auf „Benachrichtigungen" klicken und den gewünschten Service  auswählen und speichern.
  3. Die eingetragene E-Mail-Adresse kann unter „Persönliche Daten“ überprüft werden.

Der Erinnerungsservice wird ausschließlich per E-Mail verschickt, Nachrichten per SMS oder Briefpost sind nicht möglich. Eine Änderung der E-Mail-Adresse muss entweder selber vorgenommen werden oder der Stadtbücherei angezeigt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei bzw. unter Mahnungen.

Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht

Die Medien werden nur an Inhaberinnen und Inhaber eines Leseausweises ausgeliehen. Ausgeliehene Medien sind sicher zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die entliehenen Werke sind schonend zu behandeln und dürfen auch nicht nur geringfügig verändert werden. Die Werke gelten als unbeschädigt und unverändert übergeben. Einwendungen gegen diese Feststellung sind unverzüglich, vor der Ausleihe, dem Personal anzuzeigen. Die Gebührensatzung sieht für die Beseitigung von Schäden Gebühren vor. Bei gravierenden Veränderungen und Verlust ist der Anschaffungspreis zuzüglich einer Gebühr zu bezahlen. Die Pflicht zum Schadensersatz richtet sich nach bürgerlichem Recht.

Verlängerung entliehener Medien

Eine Verlängerung der Ausleihfrist ist grundsätzlich zwei Mal möglich.

Nicht verlängern kann man:

  • bei Medien, die bereits 2 Mal verlängert wurden
  • bei Vormerkung durch einen anderen Leser oder Leserin
  • bei abgelaufener Ausleihgebühr
  • bei gesperrtem Leseausweis

Die Verlängerung ist im Internet möglich, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich.

Zur Verlängerung im Internet gehen Sie bitte in den Bibliothekskatalog/OPAC. Bei abgelaufener Jahresgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken. Oder verlängern Sie Ihren Leseausweis über den Bibliothekskatalog (s. Ausweisverlängerung).

Kontakt

 

Vormerkungen


Die Vormerkung (=Reservierung) eines entliehenen Mediums ist möglich, auch über Internet im OPAC. Sie kostet einen Euro pro Vormerkung.
Die Gebühr ist bei Abholung des vorbestellten Mediums fällig.
Die Benachrichtigung über eingetroffene Reservierung erfolgt per Post oder auf Wunsch per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass man nur Medien der Hauptstelle und der Stadtteilbücherei Südwest vormerken kann.

Vormerken können Sie die gewünschten Medien direkt in unserem OPAC/Online-Katalog.

 

Kontakt:

Beschreibung

Der Rahmen für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek kann in einer oder mehreren Satzungen festgelegt werden (z. B. Benutzungssatzung, Gebührensatzung). Zur Information über die wichtigsten Satzungsinhalte sowie zur Festlegung der Bücherei oder Bibliothek notwendigen Benutzungsbedingungen können Haus- und Benutzungsordnungen erlassen werden.

Eine Benutzerordnung kann z. B. Regelungen für folgende Bereiche enthalten:

  • Arten und Ziele der Nutzung
  • Benutzerkreis
  • Anmeldung
  • Leihfrist und Rückgabe von Medien
  • Beschränkung der Ausleihe
  • Vorbestellungen
  • Verhalten in der Bücherei oder Bibliothek
  • Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht der Benutzer

Die Benutzerordnung können Sie vor Ort einsehen oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

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