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Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule hat sozialverträgliche Gebühren und gewährt Geschwister- und Sozialermäßigungen, so dass die Musikschule allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offensteht (siehe Gebührensatzung).

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt für Anfänger Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).

Kündigung

Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.