Schulsprengel / Gastschulverhältnisse
Schulsprengel bei Grund- und Mittelschulen, sowie der Sonderpädagogischen Förderzentren I und II
Das Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt ist in Schulsprengel gegliedert. Der gewöhnliche Aufenthaltsort der Schülerin bzw. des Schülers bestimmt die zu besuchende Grund- bzw. Mittelschule sowie das zu besuchende Sonderpädagogische Förderzentrum I und II.
Schuljahr 2025 / 2026
⮕ Hier finden Sie Informationen für das laufende Schuljahr 2025 / 2026.
Schuljahr 2026 / 2027
⮕ Hier finden Sie Informationen ab dem Schuljahr 2026 / 2027.
Befreiung von der Sprengelpflicht - Gastschulverhältnisse
Die Befreiung von der Sprengelpflicht ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe möglich.
Keine Gründe zum Wechsel sind beispielsweise:
- Das Kind hat einen Kindergarten besucht, der im Bereich der Gastschule liegt.
- Freunde und Spielkameraden des Kindes besuchen die Gastschule.
- Ein kürzerer Schulweg zur Gastschule.
Die Befreiung ist nur auf Antrag möglich.
Die Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat der Schulen oder >> hier.
Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
- Die Stellungnahmen der zuständigen Sprengelschule und der Gastschule sind erforderlich.
- Bei landkreisübergreifenden Anträgen ist zudem die Stellungnahme der Gemeinde, in dessen Gebiet die Gastschule liegt, erforderlich.
- Bei Gastschulverhältnissen besteht kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.
Rechtsgrundlage
Art. 43 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Schulsprengel bei Berufsschulen
Die zu besuchende Berufsschule ist vom Ort des jeweiligen Ausbildungsbetriebes abhängig. Hier erhalten Sie Informationen zum jeweiligen Fachsprengel im Gebiet des Regierungsbezirkes Oberbayern:
www.regierung.oberbayern.bayern.de
Gastschulanträge können bei den jeweiligen Berufsschulen gestellt werden.
