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Vorübergehende Gaststättenerlaubnis - Ausschank von Alkohol
Leitfaden für Veranstalter
Allgemeine Hinweise
- Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke, ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Gewerbeamt einzureichen.
- Die Immissionsvorschriften (z.B. gegen Lärm) sowie die Sperrzeitregelung (mindestens von 05:00 bis 06:00 Uhr) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten.
- Dem Antrag ist ein maßstabsgetreuer und aussagekräftiger Plan, aus dem alle Aufbauten ersichtlich sind, beizulegen.
- Hinweis: Personen, die Speisen zubereiten oder verkaufen, benötigen meistens eine Belehrung über Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt.
Was ist einzureichen?
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs (Außengelände und alle Räume) im Maßstab 1:100 (wenn größer DIN A3: 1:200), mit allen Aufbauten (Bühnen, Zelte, usw.) und Notausgängen. Bitte alle Maße angeben!
- Bitte beachten sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist.
Merkblätter
Merkblatt zur Ausschankerlaubnis
(PDF, 86 kB | Dokument vorlesen)
Merkblatt zum Thema Lärmschutz
(PDF, 100 kB | Dokument vorlesen)
Merkblatt zur Abfallentsorgung
(PDF, 402 kB, 20.03.2020 | Dokument vorlesen)
Merkblatt der Lebensmittelüberwachung
(PDF, 103 kB | Dokument vorlesen)
Merkblatt über Installation und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen
(PDF, 156 kB | Dokument vorlesen)
Kontakt
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 305-1522 / -1524
Fax: 0841 305-1509
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Gaststätten gem. § 2 GastG)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Gestattungen gem. §12 GastG)
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