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Altautoverordung, Verwertungsnachweis

Voraussetzungen:

Bei Verschrottung des Fahrzeuges wird der Verwertungsnachweis von einer autorisierten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb ausgestellt.

Hinweis:

Für alle PKW, die endgültig stillgelegt werden oder die länger als 18 Monate vorübergehend stillgelegt sind, muss ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung oder den Verbleib im Sinne der Altautoverordnung erbracht werden.

Kontakt:

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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