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Altautoverordnung, Verbleibserklärung
Voraussetzungen:
Eine Verbleibserklärung muss bei einer endgültigen Abmeldung des Fahrzeuges in folgenden Fällen abgegeben werden:
- Teileverwertung, Reparatur
- spätere Zulassung als Oldtimer
- Lagerung
- Verkauf ins Ausland
- sonstiger Verbleib
- Der Vordruck wird beim Amt erstellt
Hinweis:
Für alle PKW, die endgültig stillgelegt werden oder die länger als 18 Monate vorübergehend stillgelegt sind, muss ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung oder den Verbleib im Sinne der Altautoverordnung erbracht werden.
Kontakt:
Zulassungsstelle
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt
Wiechertstraße 1
85055 Ingolstadt