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Altautoverordnung, Verbleibserklärung

Voraussetzungen:

Eine Verbleibserklärung muss bei einer endgültigen Abmeldung des Fahrzeuges in folgenden Fällen abgegeben werden:

  • Teileverwertung, Reparatur
  • spätere Zulassung als Oldtimer
  • Lagerung
  • Verkauf ins Ausland
  • sonstiger Verbleib
  • Der Vordruck wird beim Amt erstellt

Hinweis:

Für alle PKW, die endgültig stillgelegt werden oder die länger als 18 Monate vorübergehend stillgelegt sind, muss ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung oder den Verbleib im Sinne der Altautoverordnung erbracht werden.

Kontakt:

Tel.: 0841 305-1790
Fax: 0841 305-1796
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