Aufenthalt
Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Antragstellung
Anträge zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels erhalten Sie beim Amt für Ausländerwesen und Migration. Der Antrag muss vom Antragsteller persönlich ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Minderjährigen bis zum 16. Lebensjahr sind die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers zur Beantragung des Aufenthaltstitels zwingend erforderlich.
Darüber hinaus muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Antragstellers vorgelegt werden und die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel ist zwingend vorgeschrieben ab dem 6. Lebensjahr.
Online-Verfahren
Benötigte Unterlagen - Formulare
Zur Antragstellung sind regelmäßig mitzubringen:
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuell ausgestellte Arbeitgeberbescheinigung
- bei Verlängerung und Stellenwechsel: Formblatt der Bundesagentur für Arbeit - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- die Lohnzettel der letzten drei Monate
- aktueller Renten-, Arbeitslosen- oder SGB II/XII-Bescheid
- gültiger Reisepass
- derzeitiger Mietvertrag oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
- ggf. Schulbescheinigung der im Haushalt lebenden Kinder
- aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren und Gebührenbefreiung
Von der Gebühr befreit sind folgende Personen:
- Angehörige von EU-Staaten
- Studenten mit Stipendium einer deutschen Organisation
- Empfänger von SGB II und SGB XII
- Bundeswehrangehörige
Von der Gebühr bis zu 50 Prozent ermäßigt sind folgende Personen:
- Minderjährige
Wohnort- und Adressänderung
Wohnortänderung
Adressänderungen müssen im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt erfolgen.
Adressänderung auf dem elektronischen Aufenthaltstitel
Bitte buchen Sie sich hier einen Termin zur Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.
Wartezeit
Ihr Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen unverzüglich bearbeitet und an die Bundesdruckerei in Berlin weitergeleitet. Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin zentral hergestellt und über die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier bis sechs Wochen ausgehändigt.
In der Zwischenzeit erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin ein Schreiben mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (PIN- und PUK-Brief).
Abholung
Die Aushändigung des Aufenthaltstitels erfolgt nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel selbst abzuholen, füllen Sie bitte die nebenstehende Vollmacht aus und geben diese samt der Terminreservierung Ihrer Vertrauensperson mit.
>> Hier können Sie Online einen Termin vereinbaren
Sie können auch eine Nachricht an das für Sie zuständige Sachbearbeiter Team senden. Sie erleichtern uns die Zuordnung, wenn Sie uns neben Ihrem Anliegen auch Ihr Geburtsdatum mitteilen.
A - Ca |
Kontaktformular Team 1 | 0841 305-2921 0841 305-2995 |
Cb - Ho |
Kontaktformular Team 3 |
0841 305-1544 0841 305-2920 |
Hp - Me |
Kontaktformular Team 2 | 0841 305-2961 0841 305-1545 |
Mf - Sal |
Kontaktformular Team 5 | 0841 305-2942 0841 305-2928 |
Sam - Z |
Kontaktformular Team 4 |
0841 305-1541 0841 305-1546 |
Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, welche Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Sobald uns die Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen Terminvorschlag zu.
Im Regelfall ist für die Bearbeitung Ihres Anliegens eine einmalige Vorsprache zum vereinbarten Termin erforderlich.