Einheitlicher Ansprechpartner – Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Für viele Unternehmen ist es durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit. Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen.
Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie – auf Wunsch – alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
Die einheitlichen Ansprechpartner für die Stadt Ingolstadt finden Sie hier:
www.eap.bayern.de/informationen/einheitlicher-ansprechpartner
Weitere Informationen zum Thema "Einheitlicher Ansprechpartner" und "Europäische Dienstleistungsrichtlinie" finden Sie auf dem Dienstleistungsportal Bayern sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.