- Während die im Druck erschienene und den Städten vorliegende Taxordnung von 1645 keine Preisvorschriften für Schreiner enthält,
setzte die Ingolstädter des gleichen Jahres Höchstpreise für folgende Punkte fest:
- Eine schön furnierte Wiege: 3-4 fl
- Eine „gemaine Bauernwiege": 36 kr
- Eine Bettstatt von weißem Holz mit vertieftem Himmel: 7 fl
- Eine „gemaine" Bettstatt mit Himmel: 7 fl
- Ein Tisch mit Schublade und gedrehtem Stollen: 1 fl 45 kr
- Ein schlechterer Tisch: Bis 1 fl 20 kr
- Ein Türgerüst und eine glatte Türe aus Fichte: Bis 1 fl 30 kr
- Ein Kreuzstock: 1 fl 30 kr
- Eine Tafel: 1 fl 15 kr
- Eine Türkleidung aus Fichte mit „Columnen": Bis 1 fl 50 kr
- Eine furnierte Türkleidung: 4 fl
- Ein Sesselgestell aus Eiche: 40 kr
- Eines aus Birnbaum: Bis 1 fl 30 kr
- Ein Stuhl mit einem Sitz: 22 kr
- Ein langer Stuhl: 30 kr
- Eine Leichentruhe und Kreuz: Bis 1 fl 30 kr
- Ein Zeltbett: 5-30 fl
- Ein Kasten: 10 – 45 kr
- Löhne
- Taglohn eines Meisters ohne Kost: 40 kr
- Taglohn eines Gesellen: 30 kr
- Taglohn eines Lehrlings: 20 kr
- fl = Gulden (Floren), kr = Kreuzer, d = Pfennig (Denar), h = Heller
- Tafeltext im Stadtmuseum Ingolstadt
- Siehe auch:
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