-
- Die 1560 von Bürgermeister und Rat der Stadt erlassene Ordnung der Schlosser, Sporer und Nagler fordert an Meisterstücken ein Truhenschloss, ein Tür- und Tischschloss bei exakten technischen Vorgaben.
Bei kaum einem anderen Handwerk waren die Arbeiten gegenüber anderen Gewerbebetriebenen ähnlich exakt abgegrenzt und im Laufe der Zeit weiter fortgeschrieben worden.
Die Ingolstädter Taxordnung von 1645 läßt die Angebotspalette deutlich werden vom Ofengeländer über Beschläge für Türen, Fenster, Truhen und Schränke sowie Schlössern.
- 1675 standen in Ingolstadt 9 Schmieden 4 Schlossern gegenüber.
-
- Die bei der Anerkennung als Schlossermeister erforderlichen Meisterstücke gemäß der Ordnung der Schlosser, Sporer und Nagler von 1560:
- "Erstlich soll ein iedtweders, so Maister auff dem Handwerckh der Schlosser werden will, zum Maisterstückh machen ein Thruchen Schloß mit vier Fallen, offen vund zue, ein geschraufften Zug, das Ingericht mit fünffzechen Raiffen sambt ainer Mittelbruckhen.
- Zum anndern ein Thürschloss mit drey Riegeln vund ainer liegenden Fallen mit eim vberworffnen Zug, das offen vund zueheltt, Ingericht mit drey Stern, ein achteckheten vnd zwen sechs eckheten, ein Mittlpruckh vund zwen Raiff.
- Zum dritten ein Türschloss mit drey Vallenn, das gehoben vund geschoben sey, offen vund zue haltt, Ingericht mit zechen Kholbenraiff mit einer Kholben Mittelpenckh.
- Zue disen Maisterstückhen soll ein jeder drey Vierttl Jar Früst haben".
- Tafeltext im Stadtmuseum Ingolstadt - Fotos: Kurt Scheuerer
- Siehe auch:
|