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Schmiede
- Die Schmiede zählen zu den ältesten Handwerkern überhaupt.
In Ingolstadt gab es Schmiede mit Sicherheit bereits zu Zeiten des karolingischen Kammerguts um 800.
Die Bandbreite ihrer Erzeugnisse reichte von Hufeisen über Nägel, Beschläge der verschiedensten Art von Wägen bis zu Türen und Toren und eiserne Geräte bis zu Waffen.
- Im Laufe des Mittelalters entwickelten sich einzelne Bereiche zu selbständigen Handwerkern.
Im Spätmittelalter waren auch in Ingolstadt die Schmiede in einer Zunft organisiert.
Gewerbeordnung von 1486
- 1486 erließen Bürgermeister und Rat der Stadt eine Ordnung für Schmiede und Wagner, die die Vorraussetzung für eine Niederlassung und die Ausübung des Gewerbes regelte.
- In ihr wurden auch die verlangten Meisterstücke aufgeführt.
So hatte der Hufschmied für ein vorgeführtes Pferd Hufeisen zu fertigen und einen Straßenwagen zu beschlagen und mit allem erforderlichen Schmiedwerk auszustatten.
- Ein Schmied, der sich nicht für das "Hufwerk", sondern das "Schleifwerk" entschieden hatte, musste eine "Wagner Partten" und eine "Zwerchaxt" vorlegen.
- Auch wurde festgelegt, dass Hufschmiede hängen und beschlagen dürfen: Kuhställe, Stadltore, einfache Türen und Fenster, die man nicht mit "Pladtschloss" beschließt Dreifüße, Roste, Bratspieße und einfache Gitter, Brunneneimer und Ketten herstellen dürfen.
Gewerbeordnung von 1567
- Den Schlossern hingegen waren 1567 ausdrücklich alle Kreuzfenster in Stuben und Kammern, der Türen, Truhen und Kästchen sowie Gitter, die man mit "Platschloss" beschließt, vorbehalten
und den Hufschmieden die Beschläge für Räder, Äxte, Deichseln, Eimer, Dreifüßen, Kesselringen, Feuerhunde, Pickeln, Hauen, Mauerhämmer und Steineisen zugesichert worden.
- Beiden, den Hufschmieden und den Schlossern waren nun Bratspieße, Roste, das Zustpitzen von Steineisen und Hämmern, Maurerzangen, Brunnenscheiben und Brunnengefäße sowie die Beschläge für einfache Türen und Toren gestattet.
Taxordnung von 1645
- Wie sehr sich die Angebotspalette in mittelalterlicher Zeit verschoben hatte, zeigt die Ingolstädter Taxordnung von 1645.
Ihr zufolge verkauften:
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- die Eisenschmiedkramer:
- Beile, Feilen, Bohrer, Sägblätter, Nägel, Stemmeisen, Sporen, Sicheln, Scherern usf.
- die Eisenhändler:
- Eisen und Bleche, aber auch Nägel, Schaufeln, Eisendraht usf.
- die Hufschmiede:
- Hufeisen, Ringe und Beschläge für Wägen, Pflüge, Ketten,
- der Kupferschmied:
- Waschkessel, Pfannen, Kochhafen, Höllhafen, Wasserschäffeln, Becher, Schüsseln, usf.
- 1675 gab es in Ingolstadt 9 Schmiede.
- Tafeltext im Stadtmuseum Ingolstadt - Foto: Kurt Scheuerer
- Siehe auch:
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