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Die Ehegatten können bestimmen, ob und welchen gemeinsamen Familiennamen sie als Ehenamen führen möchten. Diese Erklärung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beim Standesamt abgegeben werden, sofern nicht bei der Eheschließung erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass ein Ehename immer von beiden Ehegatten gemeinsam bestimmt werden muss. Bei der Teminbuchung sind daher bei den Bemerkungen die Angaben zum Ehegatten einzutragen. Die Hinzufügung bzw. deren Widerruf eines Begleitnamens bedarf nicht der Anwesenheit des Ehegatten.
Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen bis spätestens fünf Tage vor dem Termin mit Angabe der gewünschten Namensführung vorab per E-Mail an namensaenderungen@ingolstadt.de zu. Bei Fehlen der Unterlagen kann eine abschließende Bearbeitung sonst nicht gewährleistet werden.
Bei Fragen und Unklarheiten zu den rechtlichen Möglichkeiten oder den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich vorab bitte an namensaenderungen@ingolstadt.de. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0841/305-1596 oder -1605.