Die Verwaltung
- Der alte Ingolstädter Herzogskasten wurde um die Mitte des 13. Jahrhunderts in der südöstlichen Ecke der Stadt als Burg und Amtssitz erbaut und in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts modernisiert. Er diente während der Zeit des Herzogtums Bayern-Ingolstadt als Residenz, während am Neuen Schloß noch gearbeitet wurde.
- Nach der Rückkehr Herzog Ludwigs aus Frankreich und seinem Regierungsantritt im Jahr 1415 übernahmen Mitglieder seines Pariser Hofs in Ingolstadt zahlreiche Stellen im Rat, in der Kanzlei und der Verwaltung. Die Administration im Herzogtum nahm für die damalige Zeit moderne Züge an. Ab 1416 erfolgten umfangreiche Reformen im Kanzleiwesen und in der Verwaltung:
- die Herrschaftsrechte aller Außenämter wurden einheitlich in detaillierten neuen Salbüchern erfaßt;
- die Kontrolle der Ämter wurde durch geordnete Rechnungslegung verstärkt;
- in einer neu geschaffenen Mittelbehörde, dem Rentmeisteramt, wurden Ausgaben und Einnahmen in doppelter Buchführung verrechnet;
- durch Umwandlung von Naturalleistungen in Geldabgaben wurden dem Herzog neue Einnahmequellen erschlossen;
- der Ausbau des Zentralarchivs zur Registratur brachte mehr Effizienz in die Geschäftsgänge von Rat, Kanzlei und Ämtern.
- Alle diese Maßnahmen zielten auf eine größere Übersichtlichkeit in der Verwaltung ab. Sie trugen darüber hinaus zur Steigerung der Staatseinnahmen bei. Hand in Hand mit den Verwaltungsreformen gingen auch Veränderungen im Personalwesen einher:
- der Anteil des landsässigen Hochadels und der Geistlichkeit im Rat, am Hof und in der Verwaltung wurde zugunsten des niederen Adels und des Bürgertums zurückgedrängt;
- die Stellvertretung des Herzogs durch den Landeshauptmann wurde abhängigen auswärtigen Hochadeligen anvertraut;
- der Anteil landfremder "Gastarbeiter" in Rat, Kanzlei und Verwaltung wurde gesteigert, was allerdings nicht den Bestimmungen des Landrechts entsprach;
- erstmals in Bayern wurden systematisch Gelehrte im Hofdienst als Juristen, Räte, Amtleute, Schreiber und Notare verwendet.
- Das Ziel dieser personellen Neuerungen war eine größere Abhängigkeit und Verfügbarkeit des Personals und die Tendenz zu Experten- und Berufsbeamtentum.
- Ziel dieser Reformen war die Stärkung der persönlichen Herrschaft des Herzogs, der Rat war nur noch Beratungs-, jedoch nicht mehr Entscheidungsorgan;
- der Herzog befaßte sich persönlich mit allen Regierungs- und Verwaltungsangelegenheiten, er schrieb bei Bedarf eigenhändig Instruktionen aus;
- er nahm persönlich die Rechnungslegung seiner Amtleute entgegen und übte die Kontrolle bei Beurkundungen dadurch aus, daß er jede Urkunde seiner Kanzlei mit seinem Handzeichen ("Loys") versah.
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- Text: Dr. Beatrix Schönewald, 1997 - Seitengestaltung: Kurt Scheuerer, 2006
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- Siehe auch:
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