Die Landesteilungen
- Die Geschichte des Herzogtums Bayern wird in der Zeit von 1255 bis 1506 durch drei große bayerische Landesteilungen geprägt: 1255, 1340/49 und 1392. Diese Teilungen folgten nicht dem geltenden Grundsatz des Reichsrechtes, wonach Fürstentümer nicht geteilt werden durften. Sie lehnten sich aber an den germanischen Grundsatz an, wonach Herrschaftsgebiet nach allodialem Sippenrecht teilbar ist.
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- Die dritte und letzte Teilung erfolgte am 19. November 1392 durch die Herzöge Stephan III., Friedrich und Johann II., die anfänglich (1375-1392) gemeinsam regierten.
Die Differenzen unter den Brüdern, vor allem die verschwenderische Politik Stephans III., führte zu diesem einschneidenden Schritt. Die Herzöge benannten vierzig Vertreter der Landschaft, die über die Aufteilung der Einkünfte des Landes, verhandelten.
- In der Urkunde von 1392 werden die Gebiete unter Stephan III. und Johann II. aufgeteilt, Friedrich hatte bereits in einem separaten Vertrag seinen Anteil erhalten.
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- Es entstehen die Linien Bayern-Ingolstadt (Stephan III.) mit Gebiet um Ingolstadt, Neuburg und Wasserburg, Bayern-Landshut (Friedrich) und Bayern-München (Johann II.).
- Weitere Abmachungen des Vertrages, den die drei Herzöge besiegelten und in drei Ausfertigungen überliefert ist, betreffen Erb- und Bündnisfall.
- Die Bestimmungen über die Erbfolge wurden im Jahr 1503 zum Verhängnis, als Herzog Georg der Reiche 1496 nicht Albrecht IV. von Bayern-München als nächsten männlichen Erben einsetzt, sondern seinen Schwiegersohn Ruprecht von der Pfalz. Im Landshuter Erbfolgekrieg erstritt sich der Münchener erfolgreich sein Erbrecht.
- Text: Dr. Beatrix Schönewald, 1997 - Seitengestaltung: Kurt Scheuerer, 2006
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